Vor Landtagsentscheidung

Am 12.12.2007 will angeblich der Bayerische Landtag über das "Gesetz zum Schutz der Nichtraucher vor Passivrauch" entscheiden:

Ich hoffe, daß unsere Landtagsabgeordneten noch rechtzeitig erkennen, daß ein Raucherlokal zu den absolut letzten Örtlichkeiten gehört, an dem ein Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauches geschützt werden muß!

Eine simple Kennzeichnungspflicht erfüllt diesen Nichtraucherschutz!

Sollte es DANN dem Gesetzgeber zu wenig Nichtraucherlokale (bzw. Lokale mit absolut rauchfreien Bereichen) geben,

DANN kann man sich Gedanken zu einem "Gesetz zur Förderung der Verbreitung von rauchfreien Gaststätten" machen!

Wenn die staatliche Bevormundung von erwachsenen Bürgern wirklich umgesetzt wird, bleibt mir nur noch "ziviler Widerstand" und - im Rahmen meines Bußgeldverfahrens - die Möglichkeit die unverhältnismäßigen Eingriffe in meine Grund- und Freiheitsrechte auf dem Gerichtsweg zu "bekämpfen".

Veröffentlicht: 30. November 2007 - Letztes Update: 16. September 2023

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Durchgehend lecker essen:

Spielautomaten in der Pilsbar im EG:

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