Gesetzesbruch
Jeder darf NR-Lokale aufmachen, um sich an diesem großen Markt zu bereichern! NR- und Raucherlokale können im Wettbewerb nebeneinander existieren.
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Ich rufe hier nicht öffentlich zum Gesetzesbruch auf. - Im Gegenteil: ich begründe mein Vorgehen - ich traue`s mich fast gar nicht zu schreiben (pathetisch) - mit der Verteidigung unserer Grund- und Freiheitsrechte! Natürlich ist jeder (Gastwirt) für sein eigenes Handeln verantwortlich.
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Bei "unserem" NRSchG [heißt jetzt neuerdings GSG] geht es um die "Schutzbedürfnisse der NR" vs. "Freiheitsrechte der Raucher" (bezüglich ihrer Lebensgestaltung).
Beide Bedürfnisse kann der Gesetzgeber mit dem milderen Mittel der "Kennzeichnungspflicht" erfüllen, so daß sich kein NR den "Gefahren des Passivrauchs" aussetzen muß!
Das "Produkt Raucherkneipe" schädigt keinen "Passivrauchvermeider", da ein NR durch die Kennzeichnungspflicht weiß, was ihn hier erwartet! Er muß die "Raucherkneipe" - genauso wie viele andere Produkte [Schweinshaxe, ;-) etc.] - einfach nicht "konsumieren"!
Schweinshaxe wird auch nicht verboten, nur weil es für bestimmte Personengruppen nicht bekömmlich ist. Wo kämen wir den hin, wenn alles verboten würde, was irgendeiner Personengruppe "Schaden zufügen" könnte.
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Nur zum Verständnis, bevor es jemand in den falschen Hals bekommt: Wenn ich hier von Raucherkneipe schreibe, dann heißt das lediglich, dass ich als Gastwirt im Rahmen meines Hausrechtes das Rauchen erlaube, so wie ein NR-Gastronom es eben nicht gestattet.
In der Praxis ist es so, dass viele Nichtraucher - diese „elenden Passivschnorrer ;-)) “ – überhaupt kein Problem mit Ihren rauchenden Freunden und Bekannten haben. Man sollte das nie aus den Augen verlieren, auch wenn wir es bei dieser Diskussion so dominierend mit einer ganz anderen Spezies von Hardcore-NR zu tun haben. ... und normale nichtrauchende Bürger immer mehr durch hysterische Hetze über angeblich 3301 Tote durch Passivrauch verunsichert werden!
Veröffentlicht: 16. Dezember 2007 - Letztes Update: 15. September 2024
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