British Doctors Study & BVerfG

Das Bundesverfassungsgericht hatte ja schon öfters i. S. Rauchen entscheiden müssen.

Bei seiner letzten "großen" Entscheidung aus dem Jahr 1997 (2 BVR 1915/91 i. S. "Warnhinweise auf Zigarettenschachteln") wurde das BVerfG - wie auch bei unserer aktuellen Entscheidung - mit "wissenschaftlichen" Studien vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) beliefert.

Zwei der drei Studien, auf die sich das BVerfG bei seiner Urteilsbegründung (2 BVR 1915/91, Rn 56) berief, bezogen sich auf eine 20- & 40-jährige "British-Doctors-Study" von Sir Richard Doll.

Doch was lesen wir über diesen "Wissenschaftler"?

Ein im Dezember 2006 erschienener Artikel wirft allerdings ein etwas anderes Licht auf sein Lebenswerk. Er enthüllt, dass Sir Richard Doll jahrelang auf der Gehaltsliste des Monsanto-Konzerns stand, als er unter anderem die Unbedenklichkeit von Agent Orange bescheinigte. Auch von anderen Chemie-Konzernen wurde er für Untersuchungen bezahlt, die beispielsweise Vinylchlorid eine Verbindung mit Krebs absprachen.

Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Doll)

Also ein Wiederholungstäter, der sich für seine "wissenschaftlichen" Studien bezahlen ließ!

Hat unser Bundesverfassungsgericht überhaupt etwas daraus gelernt, dass es schon bei früheren Entscheidung vom DKFZ mit (zumindest zwei von drei) Studien „beliefert“ wurde, die von einem nachweislich geschmierten "Wissenschaftler" stammen (siehe oben: Wikipedia und taz)?

Es scheint nicht so, denn die Passivrauchstudie mit den 3301 Toten, die der aktuellen BVerfG-Entscheidung (und den Gesetzgebungsverfahren zu den Rauchverboten in Kneipen) zu Grunde liegt, stammt vom DKFZ!!!

Dem DKFZ wird geglaubt und der einzige neutrale Sachverständige, der an der Studie Zweifel hegt und die Auffassung vertritt, dass "die Gesundheitsgefahren durch Passivrauchbelastung ... relativ gering und teilweise nicht nachweisbar" seien, wird pauschal abgeschmettert (aktuelle Entscheidung des BVerfG zur Zulässigkeit von absoluten Rauchverboten in Gaststätten, Rn 111).

Schon etwas "komisch" - oder?

Unabhängig davon, dass dem BVerfG schon klar gewesen sein müsste, dass kein Nichtraucher in eine Raucherkneipe rein muss - und das "dünne" Hilfskonstrukt, dass Nichtrauchern in der Gastronomie nicht genügend (???) Plätze zur Verfügung standen, überhaupt nicht mit Zahlen belegt war - geschweige denn, den schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Wirte rechtfertigen konnte.

Alles "sehr komisch"!

Ich möchte nicht zu weit gehen, aber ich zweifle doch "etwas", ob bei dieser Grundsatzentscheidung des BVerfG der Schutz der Verfassung (und die Bürgerrechte) professionell abgewogen wurden oder ob ohne Not politische Zielvorgaben abgeschrieben und in die Urteilsbegründung übernommen wurden.

Veröffentlicht: 7. August 2008 - Letztes Update: 16. September 2023

https://www.treff.de/british-doctors-study.html

Durchgehend lecker essen:

Spielautomaten in der Pilsbar im EG:

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