Raucher-Restaurants
... Sie selbst nennen sich doch auch nicht "Raucherkneipe" sondern Pilsbar bzw. Cybercafe. ... Und jetzt wechseln Sie wieder von "Kneipe" auf "Gaststätten".
[Chatpartner] (2010)
Wenn Sie sonst keine Probleme haben! Sie dürfen die beiden Begriffe auch tauschen. Es ändert inhaltlich nichts. Auch Sie haben die WAHL!
Und - nebenbei - unsere Kneipe ist so dermaßen klar als Raucherkneipe - auch wortwörtlich (in einem großen Schriftzug) - bezeichnet, dass Sie mit diesem "Nebenkriegsschauplatz" nicht weiterkommen.
Eine Kennzeichnungspflicht dürfte wohl das geringste - kontrollierbare - Problem sein und die Forderung in Ihrem Schlusssatz ("Rauchverbot in Gaststätten ohne Ausnahme.") nicht begründen.
Nichtraucher-Restaurants sollten doch auch nach geltender Rechtslage ausreichend vorhanden sein, um der Forderung der Nichtraucher zu entsprechen, "am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können".
Ansonsten gilt weiterhin, dass Sie durch Raucher-Restaurants (!) nicht belästigt würden.
Aber ich kenne wirklich wenig Raucher, die mehr Raucher-Restaurants fordern, so wie Sie im umgekehrten Fall - soeben mit einem Beispiel ("Rosenstüble", "Auszeit") belegt, das ich nicht nachvollziehen kann.
Veröffentlicht: 1. März 2010 - Letztes Update: 15. September 2024
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