Vor Volksentscheid
Wenn du die Wahrheit erkennen willst, dann sei weder für noch gegen etwas.
Seng-tsan, Hsin-hsin-ming
Am 4. Juli 2010 wird das bayerische Wahlvolk (vermutlich) aufgerufen, in einem Volksentscheid darüber abzustimmen, ob Raucherkneipen verboten werden oder nicht.
In einem Land, in dem das Verfolgen von Eigeninteressen durchaus legitim ist, stehen die Chancen für Raucher(wirte), den anstehenden Volksentscheid zu gewinnen, zunächst nicht sonderlich gut, wenn man die "Größenverhältnisse" der "gegenüberstehenden Kontrahenten" (Raucher und Nichtraucher) betrachtet.
Dennoch soll hier der Versuch gewagt werden, mit Argumenten und Hintergrundinformationen auch diejenigen in der Bevölkerung zu überzeugen, deren Eigeninteressen beim anstehenden Volksentscheid auf den ersten Blick andere bzw. nicht tangiert sind und daher beabsichtigen, nicht zur Wahl zu gehen:
Zum Rauchen selbst dürfte wohl (nahezu) jeder eine feste Meinung haben. Sie ist auf beiden Seiten zu respektieren und steht - wie noch aufzuzeigen ist - nicht zur Abstimmung.
Wir können durchaus festhalten, dass Rauchen in der Gesellschaft als selbstschädigende Handlung angesehen wird.
Die Verbotsbefürworter legten nun als Grundlage für ihre Forderung nach Rauchverboten eine Studie vor, welche belegen sollte, dass in ganz Deutschland jährlich 3301 Passivrauchtodesopfer zu beklagen seien. Diese ihrer Meinung nach vermeidbaren Todeszahlen begründeten die staatliche Schutzpflicht vor Passivrauch - so die Auffassung der Nichtraucherschützer. Der Unterzeichner würde noch einen Schritt weitergehen und durchaus zugestehen, dass simpel und einfach vielen Nichtrauchern der Rauch "stinkt". Letzteres dürfte wohl auch der Hauptgrund für die berechtigte Forderung sein, in öffentlichen Gebäuden von Rauch verschont zu werden. Auch im Bereich der Speisegastronomie setzten sich zunehmend diese - von den Rauchern akzeptierten - Wünsche durch. Soweit der Status quo.
Nun soll das Volk darüber entscheiden, ob in allen Kneipen und Gaststätten ein gesetzliches Rauchverbot herrschen soll.
Hierzu ist als wichtigstes Argument darauf hinzuweisen, dass der Besuch einer klar gekennzeichneten Raucherkneipe eine völlig freiwillige Handlung darstellt. Im Gegensatz zu öffentlichen Gebäuden muss niemand eine Raucherkneipe besuchen. Sie stellt ein Konsumangebot dar, genauso wie viele andere "ungesunde" Produkte auch, die im Rahmen unserer Marktwirtschaft angeboten werden. Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob man dort hin muss (öffentliche Einrichtungen) oder nicht (Raucherkneipe).
Wir können festhalten, dass aus Sicht der Gäste das "Schutzargument" ein Scheinargument ist, da niemand vor der eigenverantwortlichen Handlung, eine Raucherkneipe aufzusuchen, geschützt (!) werden muss. Es handelt sich um reinste staatliche Bevormundung!
Es wäre schon paradox, wenn die eigenverantwortliche Handlung des Rauchens mit dem Selbstschädigungsrecht in unserer Verfassung vereinbar ist, der eigenverantwortliche Besuch einer Raucherkneipe aber eine staatliche Schutzpflicht begründet. - Man möge sich nur eine solch orwellsche Zukunft vorstellen, bei der der Staat mit seinen Machtmitteln dem Bürger vorschreibt, was er zu tun und welche ungesunde Handlung er zu unterlassen habe.
Das Verbot von Raucherkneipen ist ein massiver Einschnitt in die Lebensgewohnheiten und Freizeitaktivitäten von vielen Rauchern!
Aber auch unser Personal (sowie der Unterzeichner) haben das Recht, ihren Beruf frei wählen zu dürfen. Von den Verbotsbefürwortern wird "als letztes verbleibendes Argument" angeführt, dass es ja mit dem Verbot von Raucherkneipen darum ginge, das dort beschäftigte Personal zu "schützen". Auch hierbei handelt es sich ebenfalls um einen staatlichen Zwangsschutz gegen den Willen der Betroffenen, die sich bewusst und gezielt - meist, weil selbst Raucher(innen) - in einem solchen Betrieb vor Ort beworben haben, von dem sie ganz genau die Rahmenbedingungen kannten. Viele Beschäftigte wünschen sich regelrecht einen solchen Arbeitsplatz haben zu dürfen, an dem sie Rauchen können. Auch bezüglich unserer Angestellten besteht also kein Schutzbedürfnis, der im Übrigen auch formalrechtlich nicht dem Bayerischen Landesgesetzgeber zusteht, da der Bund hierzu eindeutige gesetzliche Regelungen erlassen hat.
Alle unsere Mitarbeiter haben - völlig freiwillig (!) - erklärt, dass sie vom Gesetzgeber nicht zwangsgeschützt werden wollen.
Eine Entscheidung zu unserer Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof steht hierzu noch aus.
Es bleibt folgendes festzustellen:
Raucher- und Nichtrauchergaststätten können nebeneinander existieren und unterschiedliche Kundenbedürfnisse befriedigen.
Dies ist ureigenster Auftrag der Gastronomie!
"Wenn du die Wahrheit erkannt hast, dann wähle auch entsprechend!"
Raucherwirt
Veröffentlicht: 19. Februar 2010 - Letztes Update: 15. September 2024
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