Rauchverbot in der Gastronomie

Als "Nichtraucherschutz" getarnte Menschen(ver)besserung

Die Staaten bzw. Länder sind im Begriff, erwachsene Bürger zu Mündeln ihrer Erziehungsmaßnahmen zu machen. Es wäre wünschenswert, wenn diese "diktatorischen" Rauchverbotsgesetzgebungen ein Ende finden und - wie derzeit in Bayern und Nordrhein-Westfalen eingeführt - scheitern.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum Raucherkneipen und Rauchernebenräume gesetzlich verboten werden müssen.

So wie hier in Bayern - in seiner radikalsten Form - ist in verschiedenen Ländern eine Bevölkerungsmehrheit im Begriff, Lebensgewohnheiten und Freizeitbedürfnisse einer Minderheit zu verbieten. Dies muss ein Ende finden!

Einen Lichtblick dafür hat uns das Schweizer Volk geliefert, als es am 23. September 2012 mit 2/3-Mehrheit die Befürworter eines radikalen Rauchverbots in ihre Schranken verwies.

Dem Besuch einer Raucherkneipe oder eines -nebenraumes geht jedenfalls eine bewusste Entscheidung des Bürgers voraus. Er muss vor sich selbst nicht staatlich "geschützt" werden. Nachfrageorientiert Nichtrauchergaststätten zu betreiben, bleibt weiterhin nicht verboten.

Raucher am "modernen Pranger" vor Kneipen

Wirten sollte es im Rahmen der Vertragsfreiheit erlaubt sein, ein Angebot für Raucher bereitzustellen. - Hier in Bayern finde ich es sehr ärgerlich, dies in meinen Räumlichkeiten nicht tun zu dürfen.

Im Übrigen bewirbt sich Personal ganz gezielt vor Ort in einer Raucherkneipe und muss nicht - wie in unserem Fall - gegen seinen Willen (angeblich) vor sich selbst geschützt werden. Die Gesetzgebungskompetenz hierfür hat der Bund und nicht die Länder.

Eine Kennzeichnungspflicht von Raucherbereichen ohne wie auch immer geartete künstliche Vorgaben/Zusätze wäre verhältnismäßig, um beiden gastronomischen Zielgruppen gerecht werden zu können.

Dies ist eine simple und leicht praktikable Lösung. Warum dies nie normiert (!) versucht wurde, ist mir schleierhaft. Insbesondere, um auch herauszufinden, wie die tatsächlichen Verhältnisse sind.

Ein auf zwei Jahre begrenztes Gesetz hätte den Bürgern vor Ort völlige Transparenz gebracht (und für "die Politik" eine solide Entscheidungsgrundlage). Örtliche Printmedien und Gastronomen hätten auf Grund dieser simplen Strukturierung zu aller Nutzen klar nachvollziehbare "Gastrospiegel" präsentieren können. Diese selbstbestimmungsfreundliche einfache Lösung schien mir nie gewünscht.

"Bätzings Show" gab die "Angebotsdefizite" in der Gastronomie jedenfalls nicht her und wie wir in Bayern leidvoll erfahren durften, genügte erwartungsgemäß auch eine nahezu 100%ige Rauchfreiheit im Bereich der Speisegastronomie den Bevormundungssüchtigen nicht.

Das "Trojanische Pferd" der Rauchverbotsausnahmen

Die politischen Akteure in dieser Sache - bis hin zum Bundesverfassungsgericht - haben die Selbstbestimmungsrechte der Raucher nicht hinreichend beachtet. Die von den Verbotsbefürwortern als "Entgegenkommen" titulierten Ausnahmen - mal bei Festzelten, mal durch willkürliche Kneipengrößen, mal durch ein "Speisenkriterium", führten stets zu Ungerechtigkeiten in der Gastronomie und sind imho "hochtoxisch".

Die Erfahrung lehrt, dass diese Ausnahmen dann auf ein angeblich "simples und einfaches" totales Rauchverbot hinsteuern, um die zuvor (selbst eingeführten) Ungerechtigkeiten zu beseitigen.

Genauso simpel und einfach ist jedoch die bereits erwähnte bußgeldbewehrte Kennzeichnungspflicht für Rauchergastronomie bzw. Nebenräume in einem beispielsweise ansonsten rauchfreien Restaurant.

Wenn die Nachfrage nach Nichtrauchergastronomie so groß ist, wie die Verbotsbefürworter in den Raum stellen, dann bildet sich auch ein entsprechendes Angebot. Dass ein solches nachfragekonformes Angebot nicht existiere, sind aus der Luft gegriffene Behauptungen.

Dem Gesetzgeber stehen eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung, um rauchfreie Gastronomie zu fördern.

So ist beispielsweise wenig nachvollziehbar, dass einzig und allein bei Gastronomiebetrieben der Mehrwertsteuersatz für Grundnahrungsmittel nicht zur Anwendung kommen darf (Speisen und alkoholfreie Getränke), andererseits der Gastronomiebesuch für Nichtraucher ein "uneingeschränktes Grundbedürfnis" sein soll.

Hier wäre ein Ansatz (gewesen). Darüber hinaus bei der Vergabe von Neukonzessionen und ähnliche mildere Mittel.

Bei einer monopolartigen Konstellation (z. B. einer einzigen Dorfgaststätte) kann auch im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips den Gemeinden die Möglichkeit gegeben werden, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten Auflagen zu erteilen - ohne die Grundrechte der Raucher generell zu beschneiden.

Und dazu gehört auch das Grundrecht eines (rauchenden) Beschäftigten in der Gastronomie, im Rahmen seiner Berufsfreiheit sich seinen Arbeitsplatz in einer Raucherkneipe auszusuchen!

Demokratien, in denen Mehrheiten einer Minderheit traditionelle und weitverbreitet gewünschte Freizeit- und Lebensgewohnheiten aus einer Art Gesundheits-Missionierung heraus verbieten, halte ich fundamental für bedenklich!

Sie führen - wie im letzten Jahrhundert - "auf dunkle Zeiten zu" und sind Ausdruck eines speziellen Zeitgeistes unter bevormundenden Regimen. (Die natürlich mit ihren jeweiligen Ideologien in der Lage sind, die Bevölkerungsmehrheit für ihre "Menschenformziele" hinter sich bringen.) Alles nur eine Frage der "Propaganda".

Robert Manz

Den Bevormundungspolitikern ist ihre Macht zu nehmen:
Diese sind abzuwählen!


PS (30. Dezember 2012): Trotzdem glaube ich nicht, unter dieser "Diktatur" dauerhaft leben zu müssen.

Verdeckter Widerstand im Gastgewerbe und 'Außerhalb' ist nicht das einzige Problem des Systems. Bis hin zu "privater" Schwarzgastronomie, für die z. B. im erweiterten Facebook-Freundeskreis mit "günstigen Preisen" geworben wird. Alles prohibitionstypisch.

Neben juristischen (verfassungsrechtlichen) Auseinandersetzungen bleibt dem Bürger nur die Wahl. Die Abwahl der etablierten Bevormundungspolitiker könnte zu einem politischen Umdenken führen. Denn jeder kann nach persönlicher Präferenz neuen politischen Vertretern eine Chance geben. Solchen, die wieder gesellschaftliches Vertrauen in die eigenverantwortliche Entscheidungskompetenz ihrer Bürger haben.

Die entscheidende Frage ist, ob es im Internetzeitalter den "Siamesischen Zwillingen" der Massenmedien und 'Politisch Großkopferten' gelingt, wieder ihr "alternativloses" Rechts-Links-Wahlschauspiel den Bürgern vorzugaukeln - um dafür genügend Stimmvieh zu generieren.

Aber auch auf NRW kommts ganz speziell an. Keine Frage. 'Das Ding' ist noch nicht 'gegessen'. Die GRÜNE-SPD-Regierung hat ja versprochen: Sie möchte noch "aufklären".

Legt man diesem Begriff die bisherige politische Auseinandersetzung zugrunde, heißt das: propagieren, verharmlosen, umdeuten, kleinreden, schönfärben, gesundbeten und angeblich den Leuten (gegen ihren Willen) "Gutes tun".

Vier Monate mediale Gehirnwäsche bis zum 1. Mai - und für danach sind dann schon die Rohfassungen der Pressemitteilungen vorbereitet, "wie toll die frische Luft allen tut". Das kennen wir bereits.

Die Bürger können selbst entscheiden, ob sie Raucherkneipen oder -nebenräume aufsuchen möchten. Dafür braucht es keine staatlichen Verbote, sondern nur eine Wahlmöglichkeit.

 

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Wie es zu den gesetzlichen Rauchverboten kam.

Raucher sind Bürger 2. Klasse.
Verfassungsgerichte stellen Handlungsfreiheit der Nichtraucher über sämtliche Grundrechte der Raucher.

Bayerisches Rauchverbot
Zur Situation im CSU-dominierten Bayern.

 

 

https://www.treff.de/rauchverbot.html

Durchgehend lecker essen:

Spielautomaten in der Pilsbar im EG:

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