Bundesverfassungsgericht entschied:
Vor knapp zehn Jahren entschied bereits das Bundesverfassungsgericht, dass "gerade diejenigen Lebensbereiche, in denen sich der Einzelne den Raucheinwirkungen nicht ohne weiteres entziehen" kann, von staatlichen Regulierungen betroffen sind.
Ein "Passivrauchvermeider" muss sich einem Raucherlokal nicht einmal entziehen!
Es genügt für ihn, dort nicht hineinzugehen!
Veröffentlicht: November 2007 - Letztes Update: 15. September 2024
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