Die CSU hat noch (gute) Chancen, wenn sie Fehler eingesteht und revidiert!
@[Chat-Teilnehmer]:
Sie haben in ihrem Beitrag Nummer 817 auf die Frage von [Chat-Teilnehmer] (Worin liegt denn ihr Problem, wenn die Kneipenwirte selbst entscheiden dürfen welche Art von Lokal sie führen wollen?) geantwortet: die Angestellten.
Wir können also zum jetzigen Zeitpunkt feststellen, dass das Verbot, öffentliche Raucherkneipen führen zu dürfen, mit Nichtraucherschutzbedürfnissen gegenüber zwei Personengruppen nicht zu rechtfertigen ist: also gegenüber Gästen, die eine solche Einrichtungen nicht besuchen müssen und aus Sicht des Betreibers von einem Raucherlokal.
So weit so gut!
Nun also zum Thema Angestellte:
1. rechtliche Beurteilung:
Der Bund hat seine Gesetzgebungskompetenz wahrgenommen und in § 5 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung geregelt. Dort heißt es: In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen … [vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch] … nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.
Aufgrund dieser sinnvollen Regelung ist es also möglich, Angestellte in einer Raucherkneipe arbeiten lassen zu können.
Nachdem der Bund für den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz ein Gesetz erlassen hat, steht dem Bayerischen Landtag in diesem Bereich keine Gesetzgebungskompetenz zu.
2. sachliche Beurteilung:
Dem Gesetzgeber steht es nicht zu, Angestellte gegen deren erklärten Willen zwangszuschützen. Jeder Beruf unterliegt ganz speziellen berufsspezifischen Gefahren - vom Kohlekumpel bis zum Bildschirmarbeitsplatz.
Alle bei mir beschäftigten Angestellten haben gezielt und bewusst den Job in meiner Pilsbar angetreten, wissend dass dort geraucht wird.
Dies ist schon mal ein gewaltiger Unterschied zu den meisten anderen Berufsbildern, bei dem die Beschäftigten nicht unbedingt damit rechnen müssen, dass an ihrem Arbeitsplatz geraucht wird. (Dies war auch mit ein Grund, warum der Bund - wie oben beschrieben - in diesem Bereich Ausnahmen zuließ.)
In der Praxis ist es tatsächlich so, dass viele Mitarbeiter gezielt diese Art von Beruf gewählt haben, DA sie an ihrem Arbeitsplatz rauchen können. Zumindest bei der großen Masse an Beschäftigten in Raucherkneipen ist die Begründung mit dem Schutz der Angestellten vor möglichen Gefahren durch den Passivrauch schon arg weit an den Haaren herbeigezogen, wenn man bedenkt, dass diese zwar selbst rauchen dürfen (um sich selbst zu schädigen) gleichzeitig aber an keinem Arbeitsplatz arbeiten dürfen, an dem geraucht wird.
Es bleiben also noch ein paar nichtrauchende Beschäftigte als letzte Argumentsbastion übrig, um das Verbot, öffentliche Raucherkneipen betreiben zu dürfen, noch mit Nichtraucherschutzbedürfnissen verteidigen zu können.
Was ist aber, wie im Fall meiner Kneipe, wenn die zwei nichtrauchenden Beschäftigten ausdrücklich und schriftlich erklären, dass sie vom Bayerischen Gesetzgeber nicht zwangsgeschützt werden wollen? Wenn sie erklären, dass sie wissend eine Beschäftigung in einer öffentlichen Raucherkneipe angetreten haben und es ihnen überhaupt nichts ausmacht, wenn die Gäste qualmen und quarzen.
Ich bin nach wie vor der felsenfesten Überzeugung, dass dieses Verbotsgesetz in Bezug auf öffentliche Kneipen nicht zu rechtfertigen ist, da sich alle Beteiligten dort freiwillig aufhalten - also auch freiwillig diesen Beruf mit diesen Rahmenbedingungen gewählt haben.
-.-
Die CSU wird im September das größte Debakel ihrer Parteigeschichte einfahren, wenn sie glaubt mit einer Augen-zu-und-durch-Politik Standhaftigkeit beweisen zu müssen. Im Gegenteil, sie übersieht derzeit die Chancen, die sich durch eine vernünftige Revision dieses Gesetzes für sie selbst ergeben würden. Mit einer Kennzeichnungspflicht, die sie gegen die Stimmen der Opposition ohne weiteres durchsetzen könnte, würde - und dazu wäre bis zur Landtagswahl noch genügend Zeit - in der Praxis eine unkomplizierte Regelung eingeführt, mit der alle leben könnten.
Der Folgeeffekt wäre, dass auch andere Bundesländer umkippen und sich der bayerischen Musterlösung anschließen. Bis zum Wahltag stünde die CSU als die Partei da, die gegen die Stimmen der Opposition eine volksnahe Regelung im Sinne von "Leben und leben lassen" erfolgreich eingeführt hat.
Veröffentlicht: 2. April2008 - Letztes Update: 15. September 2024
https://www.treff.de/csu-hat-noch-chancen.html