Verbreitung rauchfreier Gaststätten

Durch Ihre ganzen Beiträge zieht sich ein ganz grundsätzlicher egoistischer Gedankenfehler, der eigentlich typisch für Hardcore-NR ist: Darüber möchte ich Sie gerne aufklären:

Es geht bei dem Zweck des Nichtraucherschutzgesetzes nicht um die „Förderung der Verbreitung von rauchfreien Gaststätten“ (!!!) – mit keinem Wort und auch nicht sinngemäß!!!

Zitat:

"Weil eine reine Kennzeichnungspflicht nichts zum Vorteil der Nichtraucher verändert haben würde. Es würde dann künftig halt überall "Raucherlokal" dranstehen. Aus. Und bitte, seien Sie so fair, anzuerkennen, dass in dieser Hinsicht Verbesserungen so wünschenswert wie notwendig sind."


„Bedaure“, keine Anerkennung (im Gegenteil – vielleicht dazu mal in einem anderen Beitrag mehr über „NR-Diven“ und ihre „Entrüstungen“ über Raucher in Raucherbereichen, obwohl sie selbst nur Fehl am Platze sind).

Ich wüsste nicht, warum der Gesetzgeber die massenweise Verbreitung von Planschbecken für Nichtschwimmer per Gesetz vorschreiben sollte, wenn kein Bedarf dafür besteht. So auch hier in unserem Fall. – Sie erinnern sich: es war schon „seit mehreren Jahren“ erlaubt, Nichtraucherkneipen zu betreiben und sich an der gewaltigen Nachfrage dumm und dämlich zu verdienen! – Und das schlimme ist, jetzt macht man diesen Betreibern von Nichtraucherlokalen künstlich Zwangskonkurrenz. (O. K. – war`n Scherz! … oder?)

Würden Sie mir anerkennen – denn sonst kommen wir hier nie auf den Punkt -, dass es bei diesem unsäglichen Gesetz ausschließlich nur um den Schutz von NR vor mögl. Gefahren des Passivrauches geht und keinesfalls um die Verbreitung von NR-Gaststätten?!?

Und darf ich Ihnen dann die Frage noch mal stellen:

(Ihre Aussage:

„Mit einer reinen Kennzeichnungspflicht wäre der Sache allerdings kaum zu dienen gewesen, soviel ist klar.“)


Meine Frage: Warum nicht? [Sie erinnern sich - Zweck: Nichtraucherschutz]

-.-

Zitat:

"Verstehe ich nicht. Sie könnten auch ohne das "Theater" weiterrauchen lassen. … Sie pervertieren eine Ausnahmeregelung, das finde ich schlecht."


Sie müssen nicht alles verstehen. Aber eigentlich sind Sie schon selber ganz naiv draufgekommen, unabhängig davon, dass bei einem – wenn Sie so mögen – pervertierten Gesetz eigentlich auch keine Ausnahmeregelung mehr zu pervertieren ist, was Sie mir ja so schön vorwerfen.

Denn warum regen Sie sich eigentlich darüber auf? Was ist der Grund? Ihrer Meinung nach dürfte es doch keinen Unterschied machen, ob ich mit oder ohne „Kunstfreiheit“ weiterrauchen lasse! Oder doch nicht? …

- Nun, Sie dürfen versichert sein, dass mein „Theater“ – incl. der künstlerischen Unterstützung meiner Gäste - mir auf verschiedenen Ebenen dabei hilft, dieses mho verfassungswidrige Raucherunterwerfungsgesetz in den Papierkorb der Geschichte zu verfrachten (was den Part mit dem Rauchverbot in Gaststätten betrifft).

-.-

Zur Lobbyarbeit des Bayer. Hotel- und Speiserestaurantvereines habe ich mich nun wirklich hinreichend „ergossen“. Wenn Sie „meinen Text“ aber nur „überfliegen“ und sich Ihnen anschließend manches „nicht erschließt“, sind auch mir Grenzen gesetzt. Hausaufgabe (um das eigene Denken anzuregen): Könnte es für einen McDonalds von Vorteil sein, wenn die nachbarschaftliche Metzgerei schließt? (Bitte gut nachdenken – eigentlich stehen die beiden Betriebe nicht in unmittelbarer Konkurrenz zueinander. Aaalso, könnte es für McD ein Vorteil sein? … und dann einfach noch sinngemäß übertragen, wenn sich im einen Fall die Essgewohnheiten verändern und in unserem Fall die Weggehgewohnheiten. – Voilà!)

Zitat:

"Aber für Sie ist der Nichtraucherschutz gar kein Thema. "Wer zu mir kommt, hat sich halt damit abzufinden, dass hier … geraucht wird. Und wem das nicht passt, der braucht nicht zu kommen."


Perfekt, Sie sind genial und haben`s 100%ig verstanden! Nur - aus „Ihrem Munde“ klingt das so, als sei es etwas verwerfliches, ein Lokal für Raucher zu betreiben! Moral ist ja die Hoheit des Weibes und nicht mein Spezialgebiet.

– Sie werden`s – vielleicht – nicht verstehen, aber es ist tatsächlich so, dass in einer Raucherkneipe der Nichtraucherschutz eine „untergeordnete“ Rolle spielt und – im Wesentlichen - durch einen entsprechenden Hinweis an der Eingangstüre abgehakt ist: das = 100% Nichtraucherschutz! Dieses, wenn Sie noch verstehen könnten – wäre ein Traum! – In diesem Sinne, Gute Nacht Bayern! („natürlich nur“ wegen der fortgeschrittenen Uhrzeit)

Veröffentlicht: 9. Februar 2008 - Letztes Update: 15. September 2024

https://www.treff.de/verbreitung-rauchfreier-gaststaetten.html

Durchgehend lecker essen:

Spielautomaten in der Pilsbar im EG:

Magie_4