Arbeitschutzrichtlinien

@[Internet-Chatpartner] Dank für Ihren beeindruckenden Respekt

Wie sie sicher wissen, unterliegen die Arbeitsschutzrichtlinien der Bundesgesetzgebung und es wurden über diesen Gesetzgebungsweg gerade keine (!) Einschränkungen für das Gastronomiegewerbe vorgenommen. Also kommen Sie bitte nicht mit diesem falschen Argument. Jeder Beruf unterliegt seinen ganz spezifischen Gesundheitsgefahren - vom Bildschirmarbeitsplatz bis zum Kohlekumpel.

Ich betreibe ein Raucherlokal (Investitionvolumen ca. 200T€) und meine Gäste wissen, was sie in meinem Lokal erwartet. So, Sie wissen es nun auch. Bitte glauben Sie mir, daß ich durchaus verstehen kann, daß Sie mein Lokal nicht besuchen wollen. Das ist in Ordnung.

Rauchen stellt keine verbotene Handlung dar. Das wäre eine andere Diskussion. (Kann es überhaupt eine "suchtfreie" Gesellschaft geben und wollen wir das?)

Also sollte es doch in diesem Land möglich sein, ein Gewerbe zu betreiben, welches den Wünschen seiner (spezifischen) Gäste entspricht, welche auf diese Weise ihre Freizeit genießen wollen.

Das (noch nicht verabschiedete - warum eigentlich?) Gesetz sieht den Schutz der Nichtraucher vor. Dagegen ist nichts einzuwenden. Meiner Meinung nach hat der Gesetzgeber hier das Verhältnismäßigkeitsgebot zu beachten, wie dieser Schutz gewährleistet werden kann.

Eine simple Kennzeichnungspflicht erfüllt diesen Schutz.

Nehmen wir nun an, daß viele Bürger und der Gesetzgeber (dann) mit dem Angebot an rauchfreien Gaststätten nicht "glücklich" ist. Was wäre dann zu tun? - Eine Möglichkeit wäre es, rauchfreie Gaststätten zu fördern bzw. besser zu stellen - ähnlich wie dies beim Energiebereich (Bio-Diesel, Öko-Strom, etc.) geschieht.

Ohne zu stark ins Detail gehen zu wollen, möchte ich Sie auf eine "Ungerechtigkeit" (bitte verzeihen Sie mir) hinweisen. Gastronomiebetriebe sind die einzigen Gewerbebetriebe, die im Gegensatz zu allen anderen (Bäckereien, Metzgereien, Tankstellen, einfach allen anderen) für den Verkauf von alkoholfreien Getränken sowie von Speisen den mittlerweile auf 19 % erhöhten Mehrwertsteuersatz an den Fiskus abführen müssen (Vorsteuer bleibt bei 7%).
Hier wäre beispielsweise ein idealer Anknüpfungspunkt, die Verbreitung von rauchfreien Gaststätten zu fördern ohne die Raucher und deren traditionsreiche Gaststätten vor den Kopf zu stoßen. Raucher sind gewohnt, Luxussteuern zu zahlen.

Ich bin schlichtweg ein Gegner davon, daß eine Bevölkerungsgruppe der anderen vorschreibt, wie diese ihr Leben zu leben haben. Es gilt (hoffentlich) noch der Grundsatz, so viel wie nötig aber auch so wenig wie möglich in die individuelle Lebensgestaltung seiner Bürger staatlicherseits einzugreifen.

Leider habe ich zu oft den Eindruck, als ob selbsternannte Gesundheitsapostel (Sie sind nicht gemeint) viel zu schnell dabei sind, alles genau zu wissen und anderen Menschen den von ihnen gewählten Lebensstil aufzudrängen. Ich hoffe immer noch auf ein faires Miteinander oder besser gesagt, nebeneinander - und möchte meinen Beruf weiter ausüben.

Raucherwirt

Veröffentlicht: 12. November 2007 - Letztes Update: 16. September 2023

https://www.treff.de/arbeitschutzrichtlinien.html

Durchgehend lecker essen:

Spielautomaten in der Pilsbar im EG:

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