Öffentlich zugänglich
Öffentlich zugänglich rechtfertigt kein Rauchverbot!
“Lieber Raucherwirt. Nochmal. Kneipen sind öffentlich zugänglich, das heißt auch NR zugänglich. Da in Kneipen auch Angestellte arbeiten, gilt schon deswegen Rauchverbot.”
[Chat-Partner], Sie haben da ein Definitionsproblem mit “öffentlich zugänglich” und - wie es scheint - ganz allgemein mit beruflichen Rahmenbedingungen:
Ich übertrage mal Ihre „Forderungen“ auf andere Lebensbereiche:
“>” steht für: “wir [Verbotsbefürworter] fordern deshalb:”
a:
“Schwimmbecken sind öffentlich zugänglich, das heißt auch Nichtschwimmern zugänglich.”
>1. Absenkung der Wassertiefe auf max. 120 cm, damit kein Nichtschwimmer mit Leib und Leben gefährdet wird
>2. gleiches auch für den Bademeister, der zwar nicht schwimmen kann, aber darauf besteht, dort arbeiten zu dürfen
b:
“Hardrock-Konzerte sind öffentlich zugänglich, das heißt auch Gehörempfindlichen zugänglich.”
>1. aus den Boxen Musik in Zimmerlautstärke, damit unser empfindliches Hörorgan keinen Schaden nimmt
>2. für die Klofrau mit Ohrstöpselallergie und den Berufsmusiker (Bassgitarristen) mit Krampfadern zwischen den Beinen “gedämpfte” Musik!
c:
“Kneipen sind öffentlich zugänglich, das heißt auch Alkoholikern (ob trocken oder nicht) zugänglich.”
>1. Alkoholausschank nur in Papiertüten versteckt (nicht sichtbar; „USA-System“)
>2. “Kommando zurück”: komplettes Alkoholverbot in diesen Suchtschuppen, da der alkoholabhängige Beschäftigte ja weiß, was in den leckeren Tüten ist und natürlich davor geschützt (!) werden muss
d:
“Steakhäuser sind öffentlich zugänglich, das heißt auch Veganern zugänglich.”
>1. im Rahmen der “freiwilligen Selbstverpflichtung”: 50 % vegetarische Speisen [falls es “freiwillig” scheitert: gibt’s ein Gesetz! Juhu!]
>2. das Recht auf einen fleischfreien Arbeitsplatz, eh klar
e:
“P***`s sind öffentlich zugänglich, das heißt auch Hardcore-Emanzen (H-E) zugänglich.”
>1. Verzicht auf jegliche frauenverachtende Zurschaustellung und züchtige Kleiderordnung, damit eine H-E. kein Bauchweh bekommt
>2. H-E mit Rückenschmerzen fordert ihr Recht (!), dort arbeiten dürfen (”soll`n Haufen Kohle geben”) - aber ohne die körperverletzenden “geilen” Typen [= sogar Straftatbestand!!!]
-.-
Sie werden`s wahrscheinlich nicht glauben: in “öffentlichen Raucherkneipen” wird geraucht und die Mitarbeiter dieser “öffentlichen” Betriebe wissen das!
Vielleicht - man soll ja die Hoffnung nie aufgeben - kapieren Sie und Ihre Mitstreiter (als “Nichtzielpublikum”) das auch bei Gelegenheit!
“Öffentlich” heißt NICHT, dass der Betreiber eines der o. g. Betriebe es Ihnen, jedem, Hinz&Kunz oder wem auch immer, es angenehm und recht machen muss! - In diesem Sinne von mir “nochmal”:
Eine - klar gekennzeichnete - Raucherkneipe ist einer der letzten Orte überhaupt, an dem ein NR per Gesetz “geschützt” werden muss!
Veröffentlicht: 10. Januar 2008 - Letztes Update: 15. September 2024
https://www.treff.de/oeffentlich-zugaenglich.html