Gründe gegen GSG

Das Verbotsgesetz "GSG" kann ab dem 1.1.2008 nicht zur Anwendung kommen, weil …

1. die Übergangsfrist von knapp 20 Tagen zwischen Gesetzbeschluss und -gültigkeit zu kurz ist (angemessen wären, wenn überhaupt, dann Jahre - siehe Punkt 7);

2. kein "Passivrauchvermeider" gezwungen ist, ein Raucherlokal aufzusuchen und daher auch nicht vor angeblichen Gefahren in meiner Kneipe "geschützt" werden muss;

3. Rauchen, als der Konsum eines legalen und an Erwachsene frei verkäuflichen Produkts, eine völlig legale Handlung ist, welche unsere Kunden in ihrer Freizeit vornehmen können und auch keine Krankheit ist (sogar stressbedingte Krankheiten vermeidet);

4. jeder Beruf vom Bildschirmarbeitsplatz bis zum Kohlekumpel seinen berufsspezifischen Gefahren unterliegt und der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz ein Scheinargument ist, wenn man die reale Struktur der meist selbst rauchenden Beschäftigten im Gastgewerbe betrachtet.
Im Übrigen unterliegt der Arbeitsschutz der Bundesgesetzgebung, welche insbesondere im Gastgewerbe Ausnahmen beim Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz vorsieht (§ 5 Abs. 2. Arbeitsstättenverordnung);

Unsere Mitarbeiter haben sich gezielt und wissend an einem Arbeitsplatz beworben, an dem geraucht werden darf. Sie wollen vom Gesetzgeber nicht "zwangsgeschützt" werden!

5. mir meine verfassungsmäßig verbürgte freie Berufswahl handstreichartig, von einem Tag auf den nächsten, aberkannt wird:

Der Betrieb einer Kneipe, welche von vornherein an den Bedürfnissen von Rauchern ausgerichtet und nur durch eine längere Verweildauer verbunden mit einem entsprechenden Getränkekonsum dieses Zielpublikums rentabel zu führen ist. Das setzt zwingend die Möglichkeit voraus, unsere Gäste im Lokal rauchen lassen zu können;

6. es diesen künstlich herbeigeredeten Bedarf an Nichtraucherlokalen nicht gibt - und falls doch, er bereits jetzt im Rahmen der freien Marktwirtschaft "bedient" werden kann: Wo immer Rauchverbote in Gaststätten gesetzlich vorgeschrieben wurden, klagten die Wirte über ausbleibende rauchende Gäste, die keineswegs durch einen wachsenden Zustrom von Nichtrauchern ersetzt werden konnten - erst recht nicht in der getränkeorientierten Gastronomie;

7. meine Investitionen von 200.000,- € in ein funktionierendes Raucherlokal also faktisch über Nacht wertlos werden (Eigentumsrechte);

8. massiv Arbeitsplätze vernichtet werden (in meiner Kneipe: alle!) Schon zehn bis zwanzig Prozent Umsatzrückgang machen meine Kneipe unrentabel - zuerst kann im Sommerhalbjahr durch den jahreszeitlich bedingten niedrigeren Grundumsatz das Hauptlokal nicht mehr geöffnet werden und durch die aufgelaufenen Grundkosten sowie die niedrigeren Winterhalbjahresumsätze das Gesamtlokal nicht mehr kostendeckend betrieben werden - (Dominoeffekt);

9. Verfassungsmäßig verbürgte Grundrechte nicht nur mir als Wirt, sondern auch meinen Gästen völlig unverhältnismäßig aberkannt werden, in dem erwachsenen Bürgern aus einem falsch verstandenen Fürsorgebegriff heraus und gegen deren Willen massiv in deren Lebensgewohnheiten eingegriffen wird;

10. erstmals bei einer Ordnungswidrigkeit von einer ganzen Berufsgruppe Hilfssheriff-Funktionen abverlangt werden. Wirte müssen gegen ihren Willen ordnungswidrige Handlungen ihrer Gäste verfolgen und sanktionieren, um sich selbst nicht der Strafverfolgung auszusetzen - ein rechtsstaatlich bedenkliches Novum!

Die Tendenz von Politikern, bevormundend und verfassungswidrig in das Leben erwachsener Bürger, Andersdenkender und Anderslebender einzugreifen, muss gestoppt werden! Im Rahmen meiner zu erwartenden Bußgeldverfahren hoffe ich auf eine verfassungskonforme Rechtssprechung.

Ich werde auch nach dem 1.1.2008 von meinem Hausrecht Gebrauch machen und das Rauchen im meinem Lokal gestatten! Menschen sind keine Hunde, die man auf die Straße schickt!

Veröffentlicht: Dezember 2007 - Letztes Update: 16. September 2023

https://www.treff.de/gruende-gegen-gsg.html

Durchgehend lecker essen:

Spielautomaten in der Pilsbar im EG:

Magie_4