Angestrebtes Volksbegehren Berlin

Ich möchte meinen Berliner Gastronomiekollegen von dem Anstreben eines Volksbegehrens abraten. Das Ganze könnte einen "Rückschuss" geben - denn es geht bei dem Kampf gegen diese staatliche Bevormundung nicht um eine Mehrheitsentscheidung, sondern um einen MINDERHEITENSCHUTZ und den unverhältnismäßigen Eingriff des Staates in die von der Verfassung verbürgten Freiheitsrechte Erwachsener! Das Gesetz greift zu stark in die Freizeitgestaltung seiner erwachsenen Bürger ein und lässt jegliche Verhältnismäßigkeit vermissen!

Kein Nichtraucher ist gezwungen sein Hinterteil in meine klar ausgewiesene Raucherkneipe zu bewegen und muss daher auch nicht per Gesetz "davor geschützt" werden! Übrigens besuchen uns auch viele tolerante Nichtraucher, welche sich bestens mit den Rauchern arrangieren.

Im Gegensatz zu Öffentlichen Gebäuden, Öffentl. Verkehrsmitteln, etc. ist kein Nichtraucher gezwungen und es gibt auch kein entsprechendes Grundbedürfnis, sich in meiner Rauchergaststätte aufzuhalten!!! Dies ist ein gewaltiger Unterschied zu den sonstigen gesetzgeberisch fixierten rauchfreien Räumen (zum Schutz der Nichtraucher)!!!

Meines Wissens ist es für Gastronomiekollegen nicht verboten, rauchfreie Gaststätten zu eröffnen und sich an dem angeblich weit verbreiteten Bedürfnis und der breiten Kaufkraft der rauchfreien Gäste zu bereichern.

Ganz abgesehen von den verfassungsmäßigen Eigentumsrechten und Berufsfreiheitsrechten der Wirte, welche durch dieses Gesetz unterlaufen werden!

Jeder einzelne Wirt hat im Rahmen seines Bußgeldverfahrens die Möglichkeit, sich auf die Verfassungswidrigkeit des Raucherdiskriminierungsgesetzes zu berufen ("Ober sticht Unter", sprich Verfassung ist höherwertiger als einfaches Gesetz) und gegen seinen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Gleiches Einspruchsrecht gilt übrigens (dann) auch für jeden mit Bußgeld belegten Gast.

Politisch wirksam ist dies, wenn die Wirte - welche "Eier" haben ;-)) - die eben beschriebene Vorgehensweise jetzt (!) und nicht erst nach einer gesetzgeberischen Übergangszeit (ohne Bußgelder) ankündigen würden (z. B. durch Presseinfo, Lokalaushang, o. ä.) und sich klar als Raucherlokal "outen"! Kein heimliches bußgeldfreies gerauche während der Übergangszeit, sondern ein klares Bekenntnis, daß im eigenen Lokal geraucht werden darf (da das Gesetz verfassungswidrig ist und man sich dagegen wehren wird)!

Ihr lauft in eine bewusst gesetzgeberisch geschaffene Falle hinein, wenn ihr die sechsmonatige Übergangsfrist zu einem - nicht zu gewinnenden - Volksentscheid "nutzt", der dieses Gesetz dann per Volkslegitimation zementiert.

Könnt ihr euch vorstellen, wie es wirkt, wenn die Hälfte der Berliner Wirte während der Übergangszeit - ganz offiziell - rauchen läßt und sich schlichtweg nicht um ein verfassungswidriges Gesetz schert?!

LG aus Bayern

Veröffentlicht: 11. November 2007 - Letztes Update: 16. September 2023

https://www.treff.de/angestrebtes-volksbegehren-berlin.html

Durchgehend lecker essen:

Spielautomaten in der Pilsbar im EG:

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