Kranke Raucher & Gurtpflicht-Vergleich
Liebe [Chatpartnerin], Sie haben völlig richtig erkannt, dass sich mein Beitrag nicht nur auf Sie bezog.
Ihre Aussage, Raucher als Süchtige zu bezeichnen - auch wenn Sie nicht ALLE damit meinen - ist aber doch relativ typisch bei diesen Diskussionen. Von daher eignet er sich für meine "Ausführungen", gilt aber gleichwohl ebenfalls für die vielen anderen Beiträge, in denen Raucher als kranke Menschen bezeichnet werden, denen von Staats wegen geholfen werden müsse. Warum Sie den Bezug auf meine "Kneipensituation" in dieser Form nicht für richtig halten, kann ich nicht nachvollziehen.
Da Sie schon früher auf die Gurt- und Helmpflicht hingewiesen haben, noch eine kleine Randbemerkung zu diesem Thema. Das Verfassungsgericht hat die Zulässigkeit der Gurtpflicht damit begründet, dass diese sinngemäß gleiche Anwendung findet, wie die Helmpflicht. Es hat sich also ganz pauschal auf die Zulässigkeit der Helmpflicht berufen und damit auch die Gurtpflicht abgesegnet. Als Begründung für die Zulässigkeit der Helmpflicht schrieb das Verfassungsgericht:
Ein Kraftradfahrer, der ohne Schutzhelm fährt und deshalb bei einem Unfall eine schwere Kopfverletzung davonträgt, schadet keineswegs nur sich selbst. Es liegt auf der Hand, dass in vielen Fällen weiterer Schaden abgewendet werden kann, wenn ein Unfallbeteiligter bei Bewusstsein bleibt.
Bundesverfassungsgericht (NJW 1982, 1276 [Meines Wissens ohne speziellen Zugang zu einer Juristen-Datenbank nicht online abrufbar])
Nun bin ich mal gespannt, welche Auswirkungen "unser" Rauchverbotsurteil auf zukünftige Verbotsgesetzgebungen - und deren Zulässigkeit - hat. Vielleicht einigen wir uns noch bei Gelegenheit darüber, dass öffentliche Raucherkneipen Sie weder belästigen noch an Ihrer Gesundheit schädigen. Ich hoffe, dass Sie mit meiner Argumentationskette bezüglich der Gurt- und Helmpflicht zufrieden sind. Gerne wieder auf ein neues Gespräch!
Veröffentlicht: 20. August 2008 - Letztes Update: 15. September 2024
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