Landtagsentscheidung
Liebe Gäste,
heute hat der Bayerische Landtag das Gesetz zum Schutz der nichtrauchenden Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauches verabschiedet.
Dieses Gesetz stellt meiner Meinung nach einen unzulässigen Eingriff des Staates in die Freizeitgestaltung seiner erwachsenen Bürger dar.
Einer der letzten Orte überhaupt, an dem ein Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauches geschützt werden muss, ist eine ausgewiesene Raucherkneipe.
Ein Nichtraucher muss schlichtweg dort nicht hinein, genauso wenig, wie ein Nichtschwimmer in ein Schwimmbecken oder ein lärmempfindlicher Mensch auf ein Rockkonzert.
Wie bereits im Frühjahr 2007 angekündigt, werde ich meinen Gästen nach wie vor das Rauchen in meiner Gaststätte gestatten. Ich begründe dies damit, dass dieses Gesetz einen unverhältnismäßigen Eingriff in die unveräußerlichen Grundrechte seiner Bürger darstellt - und in einem Raucherpub kein Nichtraucher geschützt werden muss.
Die Folgen sind klar: gestaffelte behördliche Maßnahmen, angefangen von (langwierigen) Bußgeldverfahren (Vorsatz) bis hin zum Konzessionsentzug.
Für mich ist erschreckend, wie sich in diesem Lande mündige Bürger immer mehr ihre Rechte beschneiden lassen!
Wo bitteschön wird ein Nichtraucher geschädigt, wenn ich den Bedürfnissen meiner Gäste entsprechend ein Lokal betreibe.
Euer
Robby Manz (Pilsbar Treff)
Veröffentlicht: 12. Dezember 2007 - Letztes Update: 15. September 2024
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