"Wenn" und "Aber" bei den Anti-Rauchern

garantieren sie mir dafür zu sorgen dass auf der wiesn und dem augsburger plärrer 50% der zelte rauchfrei sind, dann stimme ich am 04.07. mit "nein" und sie dürfen im gegenzug ihre raucherpinten behalten ! deal or not deal ?

Chatpartner (2010)

Hier ein Auszug aus meiner Popularklage vom August 2008 zu diesem Teilbereich:

Ausnahme für Festzelte (Oktoberfest, etc.) ist verfassungswidrig [meine Überschrift auch in Fett bei der Popularklage vom Jahr 2008]

Die derzeitige Ausnahmeregelung für Festzelte ist verfassungswidrig.

Angebliche Sicherheitsbedenken für das kommende Oktoberfest veranlassten den Gesetzgeber dazu, das seit 1.1.2008 in Kraft getretene GSG bayernweit für sämtliche Festzelte nicht zur Anwendung zu bringen. Diese Ausnahmeregelung soll, soweit nicht wieder anderweitig entschieden wird, bis zum Jahresende 2008 Bestand haben.

Regionale Festzelte treten temporär in unmittelbare Konkurrenz zum stehenden Gastgewerbe. Das angesprochene Zielpublikum ist - neben anderen - identisch mit dem der Antragstellerin. Gerade Raucher haben durch die Möglichkeit, in Festzelten rauchen zu dürfen, einen zusätzlichen Anreiz, gesetzlich vorgeschriebene Nichtraucherlokale zu meiden und anstelle dessen vermehrt Festzelte aufzusuchen. Dies stellt einen unangemessenen Wettbewerbsnachteil für das stehende Gastgewerbe dar. Das Argument der "Sicherheitsbedenken" kann für die besonders im Sommerhalbjahr reichlich durchgeführten Festzeltbetriebe nicht nachvollzogen werden - insbesondere, da das zu Grunde liegende Gesetz bereits zum 1.1.2008 in Kraft getreten ist.

Es ist vielmehr so, dass gerade bei Volksfesten diese Festzelte einen Monopolstatus besitzen und besonders in diesem Bereich von einem begründeten Bedürfnis der nichtrauchenden Bevölkerung ausgegangen werden kann, rauchfreie Sitzplätze vorfinden zu können. In einem voll funktionsfähigen Markt jedoch, in dem sich die Antragstellerin zu bewähren hat, muss davon ausgegangen werden, dass die Marktgesetzmäßigkeiten funktionieren und entsprechende Nachfragen von Marktteilnehmern auch nachfragekonforme Angebote zur Folge haben.Popularklage (2008)

Man könnte fast behaupten, dass ich Ihre Nichtraucherseite - zumindest vor dem Bayer. Verfassungsgerichtshof - vertrete.

Mir persönlich ist das Geklüngel zwischen CSU und gewissen mächtigen Lobbygruppierungen durchaus ein Dorn im Auge. Und die Festzeltwirte hätten meiner Auffassung nach problemlos den Nichtrauchern entgegenkommen können, um beide Seiten zu "befrieden": In dem von Ihrer Seite vorgeschlagenen Sinne!

Zumindest ist in dieser Sache nach wie vor vom Bayer. Verfassungsgerichthof nicht entschieden.

Halten Sie sich an den Deal (wenn ich schon Ihre Seite vor dem Verfassungsgerichtshof vertrete)?

Veröffentlicht: 24. Juni 2010 - Letztes Update: 16. September 2023

https://www.treff.de/wenn-und-aber.html

Durchgehend lecker essen:

Spielautomaten in der Pilsbar im EG:

Magie_4