Droge Tabak

Droge Tabak zum Betäubungsmittelgesetz

Bitte, bitte, bitte verzerren Sie nicht schon wieder!
Es geht hier nicht um die Hinzufügung einer weiteren Droge zum Betäubungsmittelgesetz!!! Auch wenn Sie es (als Möglichkeit) so darstellen! Zur Erinnerung Art 19 Abs. 1 + 2 GG, bei dem z. B. explizit das einzuschränkende Grundrecht in dem Gesetz benannt werden muss, wenn es der Gesetzgeber einschränken will.

Es geht in unserem Fall um den Schutz vor Passivrauch!

Sollen wir uns Ihrer Meinung nach hier noch ganz allgemein über Ihren (nächsten) Wunsch eines generellen gesetzlichen Rauchverbotes “ergießen” und ob und unter welchen Umständen dies dem Staat möglich wäre?

Rauchen IST eine legale Handlung!

Ja, Sie haben (dann aber) wunderschön zitiert:
Vor 10 Jahren bestätigte das BVerfG, dass “unter Zugrundelegung dieses Prüfungsmaßstabs es nicht erkennbar ist, dass der Gesetzgeber seine Pflicht, die Bürger vor Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen zu schützen, verletzt hätte.”

Zumindest sah das BVerfG wohl keinen weiteren Bedarf (!) an schützenswerten Orten, wenn Sie mir in diesem Punkt zustimmen mögen!

Hier und heute geht es darum, dass der Gesetzgeber unter dem vorgeschobenen (!!!) Grund des “Schutzes vor Passivrauch” tatsächlich aber das Rauchen an Orten verbietet, an denen kein Hardcore-NR geschützt werden muss! DAS ist mho das verfassungswidrige! … und Sie “eiern” dauernd da dran vorbei … und wollen “doch so gerne” in einem Raucherlokal auch geschützt werden …

Also lassen Sie das bitte mit dem Rauchen als Droge einzustufen, auch wenn dies der nächste geplante Schritt beim staatl. Bevormundungswahn sein dürfte. Wir sprechen über die legale Handlung “Rauchen” und den “Schutz vor Passivrauch”!

Veröffentlicht: 16. Januar 2008 - Letztes Update: 15. September 2024

https://www.treff.de/droge-tabak.html

Durchgehend lecker essen:

Spielautomaten in der Pilsbar im EG:

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