Ausschluss der Öffentlichkeit

@[Internet-Chatpartner"1"]

Richtlinien, welche mir die maximale Lautstärke in meinem Lokal vorschreiben sind mir - ich muß es gestehen - unbekannt.

Durch das Betreiben eines Lokales, in dem geraucht wird, wird keine Besuchergruppe ausgeschlossen. Der Genussfreund der leichten seichten Muße ist von dem Besuch einer Rockfabrik am Heavy-Metal-Abend nicht ausgeschlossen, er wird aber dort nicht hingehen, weil er das seinem feinen Gehör nicht antun will. Weitere Beispiele habe ich bereits früher genannt. Der Betreiber eines Nichtraucherlokales setzt seinen Gästen ebenfalls Rahmenbedingungen, an die sich ein (potentiell) rauchender Gast zu halten hat. Der eine Gastwirt lässt zu, daß in seinem Lokal Schafkopf gespielt wird, der andere duldet es z. B. wegen der Belästigung der anderen Gäste in seinem gepflegten Speiselokal nicht.

Noch kurz zu dem Begriff "Öffentlichkeit". Ich glaube es gibt hier ein Definitionsproblem. Sogenannte "Öffentliche Lokale" werden i. d. R. von Privatpersonen betrieben. Sie sind einer Öffentlichkeit zugänglich und wie Sie richtigerweise erwähnt haben, dürfen nach geltender Rechtsprechung keine Besuchergruppen pauschal ausgeschlossen werden. Aber es gibt kein Recht einer Besuchergruppe, dass der Wirt das Lokal nach ihren individuellen Bedürfnissen und Befindlichkeiten zu betreiben hat. Es gibt nun mal unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse, die durch unterschiedliche Gewerbekonzepte "bedient" werden.

Das geplante Verbot, ein Lokal den Bedürfnissen der Raucher entsprechend zu betreiben - Sie wissen es - ist meiner Meinung nach unverhältnismäßig.

Mein Lokal ist freiwillig und deutlich gekennzeichnet. [Raten Sie mal, wie? ;-))] und es funktioniert einwandfrei. Es gibt hier auch ein klar ausgewiesenes Nichtraucherlokal, welcher entsprechende Werbung betreibt. Ich war (leider) nur noch nicht drin. Aber wahrscheinlich werden ihm die Gäste die Bude einrennen. Oder?

Zur Suchtproblematik habe ich mich schon andeutungsweise geäußert. Eine Auseinandersetzung mit diesem Thema möchte ich derzeit aber nicht führen. Es geht mir hier hauptsächlich um das (geplante) "Gesetz zum Schutze der Nichtraucher".

Ihre Zukunftsprognose habe ich gelesen. Meine geht eher in die Richtung, dass sich die Landtagsabgeordneten nicht so recht bewusst sind, auf was sie sich mit dieser Raucher-Prohibition kurz vor der Landtagswahl einlassen. Meine Voraussage ist, dass es zukünftig Raucher- und Nichtraucherkneipen nebeneinander geben wird … und die Nichtraucher feststellen werden, dass es so gar nicht so "schlimm" ist, wenn weiterhin Gaststätten für Raucher betrieben werden dürfen. ;-)

Veröffentlicht: 13. November 2007 - Letztes Update: 16. September 2023

https://www.treff.de/ausschluss-der-oeffentlichkeit.html

Durchgehend lecker essen:

Spielautomaten in der Pilsbar im EG:

Magie_4