Bundesverfassungsgericht & Bayer. VerfGH vs. Gesundheits-Diktatur

Welcher "Verbotsbefürworter" kann mir bitte erklären, wie er durch die Existenz einer Raucherkneipe auch nur annähernd belästigt wird?

Er muss doch dort nicht rein!

Nichtraucher müssen nicht überall zugequalmt werden. Da gibt's berechtigte Interessen! Aber Raucherkneipen müssen ebenfalls nicht von "Passivrauchvermeidern" besucht werden!

Frau Bätzing, MdB (SPD), Drogenbeauftragte der Bundesregierung & bayrische Mitläufer, wo sind denn Eure Grenzen?

Wären "solche Leute" vor 1,5 Mio. Jahren an der Macht gewesen, hätte der Homo erectus nie den Umgang mit Feuer erlernen dürfen.

"Studien" hätten es "präzise bewiesen", dass der Umgang mit Feuer tödlich ist und andere Lebewesen völlig ohne Probleme damit leben, wenn Wurzeln, Blätter und (in Maßen) Fleisch ohne Feuer konsumiert würden.

Verstehen Sie den Irrsinn der heutigen Bürgererziehung? Feuer ist gefährlich. Und der Umgang mit Giften ist auch gefährlich.

Aber unsere politischen Erzieher haben nicht den blassesten Schimmer über die komplexen Zusammenhänge, warum es für Individuen sinnvoll sein kann und ein körperliches Bedürfnis (!) gibt, sich gefährlichen Dingen auszusetzen, um "Neuland" zu betreten.

Es sind nicht alle Menschen gleich! Wenn den Bürgern aber nicht mal mehr ihr eigenes Lebensrecht auf "Versuch & Irrtum" zugestanden wird, sind wir in einer Diktatur!!!

Was ist nur aus diesem Land - und der wieder "mittelalterlichen Welt" - geworden?

Leben wir alle in riesigen Kindergärten, in denen die "Fürsten" ihren Bürgern vorzuschreiben haben, was diese (in ihrer Freizeit und mit ihrem Leben) zu tun und zu lassen haben?

Wissenschaft als Ersatzreligion? Und W-Gläubigkeit als Bürgerpflicht? - Ist uns eigentlich bewusst, wie oft angebliche "wissenschaftliche Erkenntnisse" revidiert werden (müssen)?!

Wirtschaftskrisen und Kriege gehen - historisch betrachtet - nicht selten mit solcher "Gleichschaltungs-Politik" einher! Man erinnere an die Prohibition vor knapp 100 Jahren, die ja auch ihren Vorlauf mit Verbotsbefürwortern hatte. Schlimmste Rezessionen & Kriege begleiteten diese Zeit.

Liegt es an den Leuten, die zu diesen Zeiten an der Macht sind? Ich will es mal nicht hoffen. Obwohl auch ich - leider - die Zeichen der Zeit sehe. Über unser Raucherkneipen-Verbot hinaus.

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Das gesetzliche Rauchverbot in öffentlichen Kneipen ist jedenfalls nicht "gelockert" und erst recht nicht vom Tisch.

Die bayerischen Regierungsparteien sprechen seit August 2009 von einer "Lockerung". Dass es sich dabei aber um Existenzvernichtung von größeren Kneipen handelt, wird geflissentlich verschwiegen.

Bei der aktuellen CSU/FDP-Gesetzesnovellierung handelt es sich um nichts anderes, als um ein "Trojanisches Pferd"! Um Raucher ins Abseits zu drängen, auszugrenzen, zu erziehen.

Grundsätzliche Argumente, die mittlerweile in den einschlägigen Internetforen von den Verbotsbefürwortern nicht widerlegt werden können und sich auch in unseren beiden Verfassungsbeschwerden wiederfinden, werden und wurden leider die vergangenen zwei Jahre von den "etablierten Medien" ignoriert.

Jeder weiß, dass er eine - klar gekennzeichnete - Raucherkneipe nicht besuchen muss, wenn er sich dem Rauch nicht aussetzen will.
Genauso wenig, wie ein (potentieller) Verbraucher gezwungen wird, andere "ungesunde" Konsumprodukte (incl. Zigaretten) zu konsumieren, wenn ihm dies nicht gefällt.

Muss denn ein Verbot von Schokolade her, wenn zu wenig leckere gesunde Diätschokolade angeboten wird. Jeder würde sich "an den Kopf langen". Bei Kneipen wird aber genau so argumentiert: "Zu wenig attraktive NR-Gaststätten, also Verbot von Raucherkneipen."

Wo ist nur das Vertrauen in die marktwirtschaftlichen Kräfte, bei denen Angebot und Nachfrage sich gegenseitig bedingt beeinflussen, hingekommen. Alles mit der verheerenden Finanzkrise abhanden gekommen!?

Oh, wie sehne ich mich zu der Zeit zurück, als Politikern "sichtbar" die Köpfe bei ihren Kabinetts-Sitzungen rauchten und gute Entscheidungen für unser Land auf den Weg gebracht wurden.

Hängt das vielleicht mit dem Rauchen zusammen? - Ich will es nicht ganz ausschließen.

Aber zurück zum Thema: Man könnte fast glauben, es sei verboten, Nichtrauchergaststätten anzubieten, wenn man den "tödlichen" Argumenten der Verbotsbefürworter folgt, die die Gefahren des Passivrauches so "heraufbeschwören".

Als müsse jeder Mensch in Raucherkneipen reingehen!???

Nebenbei bemerkt: Gastwirtschaften sind die einzigen (!) Betriebe, die den mittlerweile auf 19 % angehobenen Mehrwertsteuersatz für Speisen und alkoholfreie Getränke an den Fiskus abführen müssen.

Also nix mit Grundbedürfnis auf Gaststättenbesuch - im Gegenteil!

Solange Kneipen keinen Monopolstatus besitzen - wie interessanterweise z. B. so "mächtige" Betriebe wie Festzelte - steht dem Grundrecht auf Berufsfreiheit lediglich ein schwer zu konstruierendes Besuchsrecht von Passivrauchvermeidern, Raucherkneipen besuchen dürfen zu müssen, gegenüber.

Aber dies hat ja nicht einmal der Erste Senat des BVerfG bei seiner Entscheidung vom Juli 2008 hinterfragt.

Übrigens, Alles Gute zum 60.! Bleibt zu hoffen, dass unser Grundgesetz nicht in Rente geht (!), oder sind wir bereits in einer Art Gleitzeit?

Vielleicht hilft uns ja auch die - ältere - Bayerische Verfassung aus dem "Schlamassel" - mit den angeblichen (!) "Vorgaben" des Bundesverfassungsgerichts ("obiter dictum") - raus. Zu hoffen wär's natürlich!

Wir haben am 24. Februar 2009 einen Eilantrag an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof (pdf) gestellt.

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Nachtrag:
Unser Eilantrag wurde vom Bay. VerfGH in einer Art "copy&past-Verfahren" [identische Urteilsbegründung zu einer früheren Entscheidung] abgelehnt. Ohne auch nur auf eines unserer detaillierten Argumente einzugehen, die beim "Kopiervorlage-Verfahren" nicht ansatzweise dargelegt wurden. Woher der BayVerfGH dann aber seine "mitkopierte" Kenntnis zog, dass unsere vorgebrachten Argumente "keine Aussicht auf Erfolg haben" sollen, hat uns das Gericht leider nicht mitgeteilt.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat sich zumindest nicht - sichtbar - mit der Sache auseinandergesetzt:

Gegenüberstellung der BayVerfGH-Entscheidung(en) (pdf)

Bedauerlich, wie ich finde. Auch in Hinblick auf die eigene "Existenzberechtigung" des BayVerfGH und der Notwendigkeit von eigenständigem  Bayerischen Verfassungsrecht.
Eine Riesenchance wurde hierbei für die Bayerische Verfassungsrechtssprechung ausgelassen, so meine Meinung. In einem "wie dafür geschaffenen Verfahren". - Na ja.

Bedauerlich ist/war diese (Nicht-)Entscheidung leider auch für uns, da uns der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einem grundsätzlich kostenfreien Verfahren 1000,- € "Strafgebühr" aufgebrummt hat. Sich selbst jedoch die eigentlich erforderliche Folgenabwägung für und gegen den Erlass der Einstweiligen Anordnung ersparte.

Folge aus diesen "Erkenntnissen":

Ich habe mich entschieden, selbst eine Verfassungsbeschwerde zu schreiben. - Von einem Wirt kann ja wohl "etwas" Verfassungsrecht erwartet werden. ;-)

Nun beschäftigen wir also auch das Bundesverfassungsgericht mit unseren Argumenten:

Hier meine Verfassungsbeschwerde vom 20. August 2009 (pdf).

Wir warten ...

Euer
Raucherwirt
... wie so oft auf Hoher See und vor Gericht in Gottes Hand. ;-)

Weiterer Nachtrag: Wie ich heute Nachmittag (30. September 2009) erfahren habe, will das Bundesverfassungsgericht morgen über meine Verfassungsbeschwerde entscheiden. Schaun mer mal.

Veröffentlicht: 25./27. Mai & 30. September 2009 - Letztes Update: 16. September 2023

https://www.treff.de/gesundheits-diktatur.html

Durchgehend lecker essen:

Spielautomaten in der Pilsbar im EG:

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