Großer Kindergarten
Das sieht der Gesetzgeber aber ganz gerne nicht so. Man muss ja auch einen Motorrad-Helm tragen, auch wenn man damit kaum jemand anderen schadet.
[Chat-Partner] (2009)
Das BVerfG sah dies wohl - bei seiner Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit in seiner Urteilsbegründung - anders, als Sie:
Ein Kraftradfahrer, der ohne Schutzhelm fährt und deshalb bei einem Unfall eine schwere Kopfverletzung davonträgt, schadet keineswegs nur sich selbst. Es liegt auf der Hand, dass in vielen Fällen weiterer Schaden abgewendet werden kann, wenn ein Unfallbeteiligter bei Bewusstsein bleibt.
Bundesverfassungsgericht
Und - spätestens - wenn wir dann die jetzt schon "angedachten" weiteren staatlichen Verbote ernsthaft diskutieren, werden wir als "Mustervorlage" das Nichtraucher"schutz"gesetz (GSG) heranziehen, da es da ja auch möglich war, Konsumangebote (öffentliche Raucherkneipen) zu verbieten, obwohl doch ganz offensichtlich war, daß "man damit kaum jemand anderen schadet", wie Sie so schön feststellen!
So wird unser Land Schritt für Schritt zu einem "Großen Kindergarten"!
Staatsziel: Erziehung seiner Bürger! Bevormundungssüchtige haben Konjunktur! Ich kann's (leider) nicht ändern.
Veröffentlicht: 9. März 2009 - Letztes Update: 15. September 2024
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