Raucherkneipenverbot vs. Schweinshaxnverbot
Zitat von [Chatpartner E]:
Lassen wir doch einfach die ganzen Vergleiche wie Schweinshaxenessen, Sexshops, Schwimmbäder, die nicht passen, weil von ihnen keine unmittelbare Störung/Gefährdung eines Dritten ausgeht, beiseite, sehr geehrter Raucherwirt.(Kleine Frage am Rande? Beleidigen solcherart Argumente eigentlich nicht Ihre eigene Intelligenz? Merkt doch jeder, dass diese Unsinn sind! Vielleicht stimmen Ihnen ja die Raucher zu - aber auch nur unter Bauchschmerzen, denn auch diese sind nicht zu dumm, den Unterschied verstehen zu können)
Sie behaupten, dass durch den Betrieb meiner Raucherkneipe eine unmittelbare Störung/Gefährdung eines Dritten ausgeht! Welcher Art sind Ihre Störungen und welcher Gefährdung werden Sie ausgesetzt, wenn der Betrieb einer öffentlichen Rauchergaststätte weiterhin erlaubt ist?
Ich find ja das Beispiel mit den Schweinshaxen so genial, weil es bei den Hardcore-NRn sofort einen Blackout verursacht - gepaart mit dem "pawlowschen Reflex", sofort darauf hinzuweisen, dass Schweinshaxenessen (zuschauen) nicht mit dem Rauchen vergleichbar ist ("Passivrauchhysterie").
Begriff "Schweinshaxe" - Reflex: "nicht vergleichbar"!
Dabei habe ich NIE das Rauchverbot mit Schweinshaxenverbot (o. ä.) verglichen!!!
[Anweisung: Lesen Sie den vorherigen Satz noch einmal! - Ja, Sie haben richtig gelesen! Wenn Sie`s nicht glauben, dann "zur Strafe" oder "zum Vergnügen" alle meine Beiträge nach "Unwahrheiten" durchstöbern!]
Ich habe das gesetzliche Verbot, eine Raucherkneipe zu führen - und das ist ein ganz gewaltiger Unterschied - mit vielerlei Beispielen aus dem Leben verglichen!
Und - meine "Teuerste" - Sie werden "verdammte" Schwierigkeiten haben - wie übrigens der Gesetzgeber auch - gesundheitliche Gefahren für NR herbeizuargumentieren, die von einer Raucherkneipe ausgehen. (Sie erinnern sich an meine "Kennzeichnungspflicht"! Ja!?)
Sie müssen weder die Raucherkneipe, noch den Schweinshaxen konsumieren! - Da hätten wir`s wieder!
Intelligent???
… und da immer wieder das "Arbeitsplatzargument" noch als "rettender Strohhalm" von Antis erhascht wird, fand ich so Beispiele wie mit dem "Recht des Nichtschwimmers" auf den Beruf des Bademeisters (ohne sich Gefahren für Leib und Leben aussetzen zu müssen: max. 120 cm Wassertiefe) oder das Recht des (Berufs-)Boxers auf körperliche Unversehrtheit ganz amüsant.
Na ja, wir werden sehen, wie lange es noch dauert, bis die "Politik" sich ihrer Denkfehler bewusst wird und - zielgerichtet (nicht mehr planlos) - "zurückrudert". ;-)
Veröffentlicht: 8. März 2008 - Letztes Update: 15. September 2024
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