Backpfeifen
Gesetzgeber hat sich an die Verfassung zu halten!
Zitat Chatpartner:
Sie liegen falsch! Wenn Sie keine “Backpfeifen” einstecken können oder wollen, sollten Sie nicht in den Boxring steigen!!! Wenn Sie keinen Passivrauch vertragen, sollten Sie in keine Raucherkneipe gehen!!!
Weder Boxring noch Raucherkneipen müssen (dürfen) verboten werden!!! Oder muss der Beruf (!) des Boxers - mit Begründung auf Art. 2 Abs. 2 (Recht auf körperl. Unversehrtheit) - verboten werden? Gehen Sie einfach in keine Raucherkneipe und Sie haben NICHTS zu befürchten!
-.-
Unserem Grundgesetz haben sich alle anderen (Landes-)Gesetze unterzuordnen und die Landtage haben sich daran zu halten (Art 20 Abs. 3+4 GG). Oder ist unsere Verfassung kein Gesetz???
Das Verbot, Raucherkneipen zu führen ist unverhältnismäßig und verfassungswidrig, da kein einziger NR in einer Raucherkneipe geschützt werden muss!!!
Dieses Verbot schneidet grundlos (!) massiv in die Lebensgewohnheiten und in die verfassungsmäßig verbürgten Grundrechte von Rauchern ein!
Bei den völlig überzogenen NRSchGesetzen wird lediglich der krankhafte Bevormundungswahn von Hardcore-NR umgesetzt!
Also nochmal: Woher leiten Anti`s das Recht ab, Raucherlokale besuchen zu dürfen/müssen????? ... um dort dann ein Rauchverbot einzufordern!?
Neid alleine, dürfte wohl als Grund nicht ausreichen - oder?!?
“Also, darf man weiter backpfeifen lassen, es sei denn das Opfer, der gebackpfeifte, legt einen wissenschaftlichen Bericht vor in dem die Schädlichkeit dessen nachweist. Kann er dies nicht bringt, darf weiter gebackpfeift werden. Kurzum: es gibt definitiv keinen Grund Angestellte und Gäste NICHT vor karzinogenen Stoffen zu schützen.”
Sie liegen falsch! Wenn Sie keine “Backpfeifen” einstecken können oder wollen, sollten Sie nicht in den Boxring steigen!!! Wenn Sie keinen Passivrauch vertragen, sollten Sie in keine Raucherkneipe gehen!!!
Weder Boxring noch Raucherkneipen müssen (dürfen) verboten werden!!! Oder muss der Beruf (!) des Boxers - mit Begründung auf Art. 2 Abs. 2 (Recht auf körperl. Unversehrtheit) - verboten werden? Gehen Sie einfach in keine Raucherkneipe und Sie haben NICHTS zu befürchten!
-.-
”ihr könnt gesetze auf sinnigkeit oder unsinnigkeit prüfen und kritisieren - es bleiben gesezte und sie sind damit einzuhalten.”
Unserem Grundgesetz haben sich alle anderen (Landes-)Gesetze unterzuordnen und die Landtage haben sich daran zu halten (Art 20 Abs. 3+4 GG). Oder ist unsere Verfassung kein Gesetz???
Das Verbot, Raucherkneipen zu führen ist unverhältnismäßig und verfassungswidrig, da kein einziger NR in einer Raucherkneipe geschützt werden muss!!!
Dieses Verbot schneidet grundlos (!) massiv in die Lebensgewohnheiten und in die verfassungsmäßig verbürgten Grundrechte von Rauchern ein!
Bei den völlig überzogenen NRSchGesetzen wird lediglich der krankhafte Bevormundungswahn von Hardcore-NR umgesetzt!
Also nochmal: Woher leiten Anti`s das Recht ab, Raucherlokale besuchen zu dürfen/müssen????? ... um dort dann ein Rauchverbot einzufordern!?
Neid alleine, dürfte wohl als Grund nicht ausreichen - oder?!?
Veröffentlicht: 9. JAnuar 2008 - Letztes Update: 15. September 2024
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