Nach Volksbegehren

Die Nichtraucher haben gesprochen

[Chatpartner] (["fett" im Original] 2009, Forum Augsburger Allgemeine (#180, ganz unten))

Lieber [Chatpartner], die aktuelle Aufgabe, die nun für "für die Raucher und toleranten Nichtraucher" ansteht, ist meiner Meinung nach, dafür zu werben, dass es zu einem würdigen und ebenso "einfachen" Gesetzesentwurf als Alternative für den Volksentscheid kommt - und nicht zur "Gegenüberstellung" des aktuell gültigen GSG als Gegenvorschlag.

Der Gesundheitsminister Söder hat für den Fall, dass das Volksbegehren erfolgreich ist, angekündigt, dass es zu einem Volksentscheid kommen wird.

Entscheidend für die Erfolgsaussichten (in unserem Sinne) dürfte sein, dass dieser von der CSU und FDP vorgelegte Alternativvorschlag genauso klar und einfach "in die andere Richtung" zieht: Kennzeichnungspflicht!

Welcome Back Raucherwirt. Mir ist nur ein Rätsel, wie sie ein faires NR-Schutz ausgestalten wollen, welche zugleich Fairness gegenüber den Wirten garantiert. Machen Sie doch einen Kompromissvorschlag - der keine Verschlechterung ggü. dem heutigen Stand seitens der NR ist. Ansonsten ist es das Übliche, so wie ich es von Ihnen erwartet habe. Keine Begründung, keine Beweise - aber es ist ja auch ein Kommentar. Mit "Bullshit" an Argumenten und mit den Menschen aus Altersheimen zum Rathaus "gekarrt" offenbart es wieder Ihre Geisteshaltung - aber aber damit utnerscheiden Sie sich ja auch wenig von anderen hier im Forum.

[Chatpartner] (2009, Forum Augsburger Allgemeine [#220, Seitenmitte])

Danke für Ihr "Welcome Back", das ich jedoch nicht überstrapazieren möchte, da ich mich in einem Forum nicht besonders wohl fühle, in dem Raucher pauschal verunglimpft werden dürfen und für mich fängt dies bereits damit an - dünnhäutig wie ich bin - Raucher pauschal als arme suchtkranke Wesen darzustellen.

Es ist also eher der Sachzwang, der es nötig macht, sich in die "Höhle des Löwen" zu begeben, um wenigstens etwas Gehör zu finden. Den Begriff "'Bullshit' an 'Argumenten'" fand ich übrigens sachlich angebracht, wenn man bedenkt, um was es bei der Sache wirklich geht und welche Begründungen dafür vorgebracht wurden - insbesondere auch in diesem Forum hier.

Die Tatsache, dass zumindest bei uns in Memmingen mit großem "Engagement" Altenheimbewohner mit dem Argument, [sinngemäß] auf diese Weise aktiv etwas für die Gesundheit ihrer Enkelkinder tun zu können, zum Rathaus gefahren wurden, ist absolut legitim, darf aber auch - deutlich - angesprochen werden. Wenn sie ansonsten meinem Kommentar so manches abgewinnen konnten, wäre damit ja auch schon etwas gewonnen.

Nun aber zur Sache und ihrem Wunsch "einen Kompromissvorschlag" unterbreitet zu bekommen. Eigentlich dürfte Ihnen ja meine Argumentationsstruktur über die vergangenen zwei Jahre hinreichend bekannt sein:

Es geht beim GSG um den "Schutz vor Passivrauch".

Dieser Schutz ist dort zu gewährleisten, wo jeder Nichtraucher auch hin muss. (Ich persönlich gehe also nicht näher darauf ein, ob und wie stark Passivrauch tatsächlich gefährlich ist. Mir genügt insofern das Interesse von vielen Nichtrauchern, durch Rauch nicht belästigt zu werden.)

Wir können also feststellen, dass im Gesundheitsschutzgesetz (GSG) eine Vielzahl von öffentlichen Einrichtungen aufgeführt sind, in denen das Rauchen untersagt ist und dies von den Rauchern auch in aller Regel so akzeptiert ist! Man kann also mitnichten (unwahr) behaupten, dass Raucher für sich das Recht in Anspruch nehmen, Nichtraucher überall zuzuqualmen.

Völlig anders gelagert ist der Sachverhalt jedoch bei Gaststätten, die aus eigenem Antrieb freiwillig aufgesucht werden. Es gibt weder ein Grundrecht noch ein Grundbedürfnis auf Gaststättenbesuch. Der Wirt bietet für potentielle Gäste ein Konsumprodukt an, das diese in Anspruch nehmen oder "links liegen" lassen können - egal ob Sterne-Restaurant, Hardrock-Schuppen, "Rotlichtmilieu" oder einfaches Speiserestaurant oder Kneipe. Angebot und Nachfrage regeln sich in diesem Bereich. So auch im Verhältnis von Raucher- beziehungsweise Nichtrauchergaststätten.

Was Sie jetzt aber wollen - und das drückte Ihr Wunsch aus: "Kompromissvorschlag - der keine Verschlechterung ggü. dem heutigen Stand seitens der NR ist", ist etwas völlig anderes.
Sie haben die Anspruchshaltung, das Wirte, "gefälligst" diejenigen Personen im wahrsten Sinne des Wortes "vor die Tür setzen" sollen, die gerade bei Kneipen dem Wirt "gezeigt" haben, diejenigen "Gifte" zu konsumieren, mit denen der durchschnittliche Kneipenwirt seine Hauptumsätze erzielt.

Es hat also etwas mit den Personen zu tun - wenn Sie so wollen mit den "Raucherpersönlichkeiten" - die zumindest in der großen Masse bereit sind, viel Geld in Kneipen auszugeben.

Was Sie also wünschen, ist ein ordentliches Angebot an Nichtrauchergastronomie. Dies hat aber nichts und zwar rein garnichts mit dem Zweck des GSG zu tun.

Der Schutzzweck (!) ist mit einer Kennzeichnungspflicht hundertprozentig gewährleistet.

Nun folgt in aller Regel das Argument, dass Nichtraucher - ohne gesetzliche Rauchverbote - nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teilnehmen könnten, da "alle" Wirte ihre Gäste rauchen lassen würden. Dies entspricht schon mal nicht der gesellschaftlichen Wirklichkeit, denn dies wäre ja nur dann gegeben, wenn entweder gar keine Nichtrauchergaststätten angeboten wären oder die ("wenigen") angebotenen Nichtrauchergaststätten vollkommen überlaufen wären. Beides war und ist nicht der Fall.

Was Sie eigentlich wollen, ist also "in die geilen Raucherkneipen" rein zu dürfen, weil Sie (und beispielsweise [anderer Chatpartner] im Besonderen) die "weniger lebhaften" Nichtraucherlokale zu unattraktiv empfinden [o.k., Unterstellung], die es sehr wohl gibt und die auf den "Ansturm" der Nichtraucher warten.

"Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass", würde ich hier als "Lebensmotto" unterschieben.

Sie ignorieren völlig den Einfluss von Nikotin und Alkohol, die beide (!) zu dieser ausgelassenen Stimmung beitragen, die sie nur in wenigen Fällen in Nichtraucherkneipen vorfinden. Nicht, dass dies nicht geht, aber es ist deutlich seltener.

Dass "Raucher vor die Tür schicken" nicht gerade zum gemütlichen oder ausgelassenen verhocken einlädt, dürfte (fast) jedem einleuchten.

Den meisten Nichtrauchern in der Bevölkerung geht es jedoch um Speisegaststätten, in denen sie rauchfrei essen wollen. Speiserestaurants leiden in aller Regel auch nicht unter der Rauchverbotsgesetzgebung und es ist schon sehr wirklichkeitsfern, anzunehmen, dass selbst bei einer völligen Freigabe auch im Bereich der Speisegastronomie kein umfassendes Angebot an rauchfreier Gastronomie bereitgestellt würde.

Von Seiten der Speisegastronomie kommt aber auch keinen Widerstand gegen das GSG, so dass diese schon hochzufrieden sind, wenn diese in einem Nebenraum Rauchen gestatten dürfen. Und dagegen sollte ein "normal denkender" Nichtraucher auch nichts einzuwenden haben. Für den Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband zu steiten, der genau diese Betriebe vertritt, fühle ich mich auch nicht berufen. (Dieser Verband hat beim bisherigen Gesetzgebungsverfahren eine extrem unrühmliche Rolle gespielt.)

Insofern dürfte mein "Kompromissvorschlag" im Bereich der Speisegastronomie Sie doch als NR zufriedenstellen, oder? (Eigentlich bin ich ja für komplette Wahlfreiheit, die im Übrigen meiner Überzeugung nach, nicht für NR nachteilig wäre.)

Ein umfassendes Rauchverbot ist also - unter Schutzgesichtspunkten - im Bereich der Gastronomie nicht notwendig.

Ein generelles Rauchverbot ist eine unverhältnismäßige Bevormundung, ausgehend von Bevormundungssüchtigen. [So, das musste hier sein. - Waffengleichheit. ;)]

Als "Kompromissvorschlag" kann ich Ihnen "und der Politik" zur Förderung der rauchfreien Gastronomie nur noch den Tipp geben, einen Besuch solcher Einrichtungen auch tatsächlich steuerrechtlich als Grundbedürfnis anerkennen zu lassen (als politische Forderung), denn es ist schon grotesk, wenn einzig und allein in Gaststätten für Speisen und (alkoholfreie) Getränke der mittlerweile auf 19 % angehobene Mehrwertsteuersatz an den Fiskus abgeführt werden muss - anstatt der sonst üblichen 7 %. Gleichzeitig aber von einem Grundbedürfnis auf Gaststättenbesuch "gefaselt" wird.

Sie käme einer marktwirtschaftlich sinnvollen Förderung von rauchfreier Gastronomie gleich, die Ihresgleichen sicher "glücklich" machen würde, ohne die Raucher in übertriebener Weise zu gängeln und ihre Bedürfnisse zu ignorieren.
Und so ein Vorschlag kommt von einem Raucherwirt ...

Veröffentlicht: 3. Dezember 2009 - Letztes Update: 16. September 2023

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