Wie sieht die nahe Zukunft aus?

Viele Bürger und Wirte werden vermutlich auf Grund des Gesetzes verwarnt werden.

Damit eine Verwarnung jedoch rechtswirksam werden kann, muss diese vom Betroffenen angenommen (akzeptiert) und bezahlt werden. Es steht jedem frei, dies zu tun oder nicht!

Wird das "Verwarnungs-Angebot" abgelehnt, wird eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet (mit - ich schätze mal - ca. 20 € Verwaltungsgebühren obendrauf) und vom Ordnungsamt ein Bußgeldbescheid ausgestellt.

Nur gegen diesen Bußgeldbescheid gibt es dann das Rechtsmittel des Einspruches. - Genau so wie bei jeder Verkehrsordnungswidrigkeit auch.

Übrigens sind die erstinstanzlichen Gerichtskosten beim Amtsgericht weit geringer, als von vielen angenommen. Schön wäre es, wenn es in diesem Lande auch ein paar Mitstreiter geben würde, die sich wenigstens das Einspruchsverfahren bis zum örtlichen AG leisten können, damit dieses üble Gesetz - mit möglichst vielen Individualfällen - beim Bundesverfassungsgericht landet.

Ich werde den eben beschriebenen Einspruchsweg gehen und mein Recht einfordern, vor einem ordentlichen Gericht die oben genannten Standpunkte vertreten zu können, um Rechtssicherheit zu bekommen.

Unser "Raucherthema" dürfte für den einen oder anderen "Vorsitzenden" nicht gerade einfach zu entscheiden sein - insbesondere vor dem Hintergrund des Art 100 GG, denn er möchte ja niemanden wegen eines verfassungswidrigen Gesetzes, welches möglicherweise später vom Bundesverfassungsgericht "kassiert" wird - voreilig verurteilen.

Bekanntlich ist man vor Gericht und auf Hoher See in Gottes Hand … - Wir werden sehen, ob der Freistaat Bayern oder - zusammen mit anderen - ein Wirt aus Memmingen Recht bekommt - … und ich auf meiner Kreuzfahrt im Februar/März um Kap Hoorn ebenfalls auf den Segen des Allmächtigen hoffen kann!

In diesem Sinne ein Gutes Neues Jahr 2008! ;-)

Veröffentlicht: Dezember 2007 - Letztes Update: 16. September 2023

https://www.treff.de/ankuendigung-rechtsweg.html

Durchgehend lecker essen:

Spielautomaten in der Pilsbar im EG:

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