Status quo
Mir ist nicht klar, wie Sie vom dem Thema "Sicherheit am Arbeitsplatz" bzw. "Vermeidbarkeit von Gefahren am Arbeitsplatz" dann auf solche "philosophischen" (gilt mehr für Raucherwirt) Ausführungen kommen!? Schönen Gruß!
[Chat-Partner] (2009)
Antwort:
Man muss hier immer wieder argumentieren wie mit Kleinkindern;
[Chat-Partner] (2009)
... und es mit "Engelsgeduld" erklären, damit man sich nicht andauernd im Kreis dreht! (Ist ein Themenaspekt abgearbeitet, folgt der nächste „alte Hut“. Ist dieser entkräftet, folgt wieder der nächste ["Ich will da aber rein." o. ä.]. Und dann wieder von vorn.)
Als nichts anderes habe ich Ihre Aussage interpretiert und angemessen - ich will ja nicht "kindgerecht" sagen - darauf reagiert. Damit man die Gesamtproblematik verstehen kann. Ohne sich andauernd im Kreise zu drehen. Dies war meiner Meinung nach mit Ihren beiden Kernaussagen "Passivrauchen ist vermeidbar!" sowie "In jedem gefährlichen Beruf werden die Gefahren so weit wie möglich gebannt; ..." [in Bezug auf unser Thema hier] der Fall.
Das Problem bei dieser Thematik, was einen zu dieser Art von (umfassender) Antwort zwingt, ist doch, dass die einzelnen Teilaspekte bei genauerer Betrachtung nicht für ein staatlich verordnetes Rauchverbot in Gaststätten sprechen. Jedoch immer wieder dem nur oberflächlich interessierten Leser die "alten Kamellen" um die Ohren gehauen werden.
Und um Klarheit - und Verständnis - in die Sache reinzubringen, bedarf es manchmal einfach einer tiefergehenden (philosophischen) ;-) Behandlung. Darüber hinaus dürfen Sie mir nicht verübeln, dass Ihr letzter Satz in Ihrem vorhergehenden Beitrag "ein paar Energien" bei mir freigesetzt hat. ;) Aber nicht nur Sie, wie Sie gleich feststellen mögen.
Ich wäre heilfroh, wenn diese Sache endlich durchgefochten wäre. Es ist ja nicht so, dass das Ganze einem keine Zeit und Energien (und "etwas" Geld) kosten würde. Und man eigentlich ganz anderes tun müsste, um (weiterhin) eine Kneipe erfolgreich zu führen.
Aber dieser "Kampf" um meine Freiheitsrechte - ja, so würde ich dies bezeichnen - ist mir bedauerlicherweise aufgezwungen worden. Und dem habe ich mich nun mal zu stellen. (Auch wenn meine persönliche Lebensplanung eigentlich anderes vorsah.) Wenn die Sache entschieden ist, werden Sie von mir (hoffentlich) nichts mehr hören.
Aber (nicht nur) die Bayerische Staatsregierung spielt auf Zeit. Obwohl ich von Anfang an, das heißt seit vor dem 1. Januar 2008, öffentlich laut und deutlich "darum gebeten habe", mir ein ordentliches Gerichtsverfahren zu gewähren, bei dem ich meine Argumente im Rahmen eines rechtstaatlichen Verfahrens darlegen möchte, um endlich Rechtssicherheit zu erlangen, wurde mir diese Möglichkeit bis zum heutigen Tage vorenthalten.
Ich kann auch damit leben, wenn wir verlieren würden. Dann habe ich meine Konsequenzen daraus zu ziehen. Aber der Kampf gegen Windmühlen ist doch schon sehr Energie raubend (die an anderer Stelle fehlt). Jedoch trotzdem notwendig! Auch auf die Gefahr hin, dass Sie mir meinen erneut zu lang geratenen Beitrag "um die Ohren hauen", darf ich Ihnen und dem "geneigten" Leser einen kurzen "historischen" Abriss darüber geben, was bisher geschah, beziehungsweise genauer, was nicht geschah.
Wie erwähnt, bat ich von Anfang an um ein Bußgeldverfahren, um im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens den Instanzenweg beschreiten zu können. Ich wollte keine Übergangslösung (verzichtete darauf), sondern ein zügiges Verfahren, ohne dass permanent weitere (unkalkulierbare) Bußgeldbescheide aufliefen. Wenn ich verliere, habe ich mich nun mal zu fügen. "Endlich", nach der "Übergangszeit" Anfang 2008, die ersten Anzeigen und nach einer ordentlichen Wartezeit Bußgeldbescheide, gegen die wir natürlich ordentlich Einspruch einlegten. Juli 2008, Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Unbefriedigend!
Auf meiner Homepage kommentiert und unverzüglich, das heißt am 13. August 2008, Verfassungsbeschwerde beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingelegt. Schleppender - aber durchaus üblicher - Verfahrensfortgang mit Stellungnahme Staatsregierung und Landtag, die jedoch für ihre Stellungnahme erfolgreich Fristverlängerung beantragten. (Wegen) Landtagswahl. Endlich trudeln deren Stellungnahmen nach Wochen ein. Wir reagieren darauf binnen kürzester Zeit. Das Verfahren liegt.
21. Januar 2009, die Staatsregierung "verkündet" das "Trojanische Pferd" einer GSG-Novellierung zum August 2009. Für mich klarer Hinweis: Die spielen weiterhin auf Zeit. - Wir machten uns sofort an die Arbeit: 24. Februar 2008, Antrag auf einstweilige Verfügung beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof. "Jetzt müssen Sie entscheiden", gedacht! Zähe Briefwechsel, ob wir uns denn sicher seien, denn der Verfassungsgerichtshof könnte uns Kosten auferlegen. Ja, wir sind uns sicher.
Verfassungsgerichtshof verlangt einen Kostenvorschuss von 1000 €. Wir zahlen sofort. Ja, und mittlerweile "endlich", wir sind wieder so weit, die Staatsregierung und der Landtag sind endlich aufgefordert ("erneut") zu unserem Antrag Stellung zu beziehen. Wir warten. Nicht dass ich dem Verfassungsgerichtshof einen Vorwurf machen will. Alles dauert wohl seine Zeit. Auch bei einem Eilantrag. Aber zumindest die politische Vorgehensweise deutet doch auf eines hin: Zeitspiel! – „Wählertäuschung“? „Wählereinschläferung“? – Und, das möge man mir verzeihen, dies darf man der Politik nicht durchgehen lassen! Nur um Wahlen zu „überstehen“.
Unabhängig davon, wie man zu diesem Thema steht. (@Chat-Partner: Die letzten Ausführungen haben natürlich nichts mit Ihrem Posting zu tun. Aber vielleicht hat es Sie ja (auch) interessiert, wie der aktuelle Stand der Dinge ist. ;) )
Veröffentlicht: 20. April 2009 - Letztes Update: 15. September 2024
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