Angestellte

Auch Angestellte müssen nicht vom Gesetzgeber zwangsgeschützt werden!

Zitat von Chatpartner:
“Wie kommst Du auf diesen absurden Gedanken? Wie steht es mit nichtrauchenden Angestellten? Wie schaut es aus mit nichtrauchendem Reinigungspersonal das nach Geschäftsschluss in der Kneipe putzen muss …”

1. unterliegt der NR-Schutz am Arbeitsplatz der Bundesgesetzgebung - also NICHT der Landesgesetzgebung (wäre eine andere Diskussion) - und ist gem. § 5 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung  so geregelt, dass er für Beschäftigte im Gastgewerbe Ausnahmen vorsieht. Unabhängig davon gilt aber …

2. dass jeder Beruf seinen berufsspezifischen Gefahren unterliegt. Deshalb dürfen aber diese Berufe nicht verboten werden!

Wenn Du kein Kohlekumpel, kein Bildschirmarbeiter, kein Friseur, Waffenschmied oder auch nur keine Haushälterin sein willst, dann wähle einfach einen anderen Beruf aus.

Dieses Arbeitsplatz”argument” ist darüber hinausgehend noch absurder, wenn man die reale Struktur der Beschäftigten in Kneipen betrachtet, welche an ihrem Arbeitsplatz rauchen wollen! … also nicht nur die Rahmenbedingungen ihres Berufes in Kauf nehmen!

Du kommst mir wirklich wie einer vor, der darauf besteht, Boxer werden zu wollen/dürfen, jedoch gleich darauf auf sein Recht auf “körperliche Unversehrtheit” besteht - und entsprechende Verbote fordert.

Es bleibt dabei: Ihr seid nur neidisch und wollt unbedingt in die “geilen” Raucherkneipen rein, weil es in Euren Frischluftschuppen - zwar wohlriechend (naja) - und trotzdem stinke langweilig ist!

Raucherkneipen haben ihren Flair, WEIL dort auch geraucht wird und DESHALB auch die Leute sich wohl fühlen und ausgelassen sind!!!

Veröffentlicht: 9. Januar 2008 - Letztes Update: 16. September 2023

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Durchgehend lecker essen:

Spielautomaten in der Pilsbar im EG:

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