Bayerisches Rauchverbot (GSG Version 0.3)

Manipulativ diktatorischer Volksentscheid

Die bayerische Gesetzgebung ist für unseren Gastronomiebetrieb weiterhin ein vielschichtiges Ärgernis. Über die erheblichen Einschnitte in unsere gewünschte Lebensgestaltung hinaus. (Und abgesehen von möglicherweise noch zukünftigen Folgen.)

Weitere Problembereiche sind Lärm, Verschmutzung, Nachbarschaftsproblemchen, gleich-kassieren-müssen, bis hin zu "fehlendem Personal", wenn man als Arbeitgeber seinen Mitarbeitern das Rauchen nicht verbieten möchte.

Dies wegen angeblich schützenswerten Nichtrauchern, die, wie der Name schon impliziert: nicht-kommen!

Ein Kneipenwirt, der wesentliche Umsätze mit Alkoholika macht, darf sich nicht wundern, wenn "Gesundlebende" sein dominierendes Angebot - auch nach einem Rauchverbot - maximal in homöopathischen Mengen annehmen.

Da hilft ihm auch noch so wenig die "Gehirnwäsche" in der politischen Debatte, um die Harmlosigkeit dieses Eingriffes bei bestimmten Kneipen (und Kneipenpublikum) zu rechtfertigen. Das "Zweite Wohnzimmer" des "Einfachen Mannes" wird ungemütlich gemacht - um ihn umzuerziehen.

Schutz-"Argument" zur Bürgererziehung

Eingeführt wurden in Bayern diese sinnlos existenzgefährdenden radikalen Rauchverbote mittels eines "Schutz"-Konstrukts einer be-herrschenden Gesellschaftsschicht: Weltweite WHO-Kampagne, welche dann von oben herab über die politischen Entscheidungsträger - meist im Gesundheitsbereich - zu den Rauchverbotsgesetzgebungen führten.

Vorausgegangen war ein massenmediales "Schüren von (überzogenen) Ängsten in Bezug auf die Tödlichkeit des Passivrauches" mittels "Studien" sowie eines bevormundenden Zeitgeistes: "Was man den Anderen damit 'Gutes' tut."

Als Exekutive fand sich an vorderster Front eine zunächst forcierend handelnde und später "dezent zurückhaltende" "pilatus'scheEine spezielle Art der Volksbefragung, um die eigenen Hände in Unschuld zu waschen. CSU-Regierung".

Hinsichtlich der "Akzeptanz" von Rauchverboten muss berücksichtigt werden, dass der Mensch sich als "Gewohnheitstier" an seine jeweiligen Umwelt-Rahmenbedingungen (bis hin zu "moderner Sklaverei") - nicht selten klaglos - gewöhnt, sofern er nicht ausweichen kann.

In gewisser Weise das Dilemma für uns und gleichzeitig der Unterschied zwischen unseren (ehemaligen) rauchenden Gästen und unserer Kneipe.

So ist unter den gegenwärtig normierten Rahmenbedingungen von "Anti"-Seite leicht zu fordern, das Geschäftskonzept (und seinen Lebensstil) zu ändern. Denn der Zeitgeist lautet: "Raucht selbst nicht und meidet Rauch(er)!"

Das bayerische Volk muss anscheinend gesetzlich so umfassend davor geschützt werden, dass sämtliche Bedürfnisse und Verfassungsrechte der Raucher zurückzutreten haben. Wirten ist es in CSU-Bayern verboten, ein Angebot für Raucher bereitzustellen:

Grenzenlose Handlungsfreiheit für Nichtraucher! Aus diesem Grund dürfen Raucher wesentliche Freizeitbedürfnisse nicht mehr unter ihresgleichen (& toleranten Nichtrauchern) selbstbestimmt gestalten.

So die Rechtsansicht des Bundesverfassungsgerichtes über die Verfassungsmäßigkeit radikaler Rauchverbote in der Gastronomie.

Dies ist aus meiner Sicht eine "Gesundheitsdiktatur".

Was hilft mir das Feyerkleid der Freyheit, wenn ich daheim im Sclavenkittel.

Johann Georg Hamann (1730-1788)Manfred Geier, Kants Welt, S. 210, Rowohlt Taschenbuch Verlag, 2. Auflage 2005 (2003)

 

 

https://www.treff.de/bayerisches-rauchverbot.html

Durchgehend lecker essen:

Spielautomaten in der Pilsbar im EG:

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