Liberalitas Bavariae - Leben und leben lassen

Was tun, nach dem erfolgreichen Volksbegehren?

So, das bayerische Volksbegehren unter dem tatsachenverzerrenden Slogan "Für echten Nichtraucherschutz" war erfolgreich. Das Engagement der Rauchverbotsbefürworter, die angetreten waren, in jedem Gastronomiebetrieb ein absolutes Rauchverbot per Gesetz einzuführen, hat somit eine wichtige Hürde gemeistert.

In Wirklichkeit ging es jedoch nicht um "Schutz", wie das Begehren unrichtig formulierte, sondern um ein Verbot von Raucherkneipen. Also Wirten zu untersagen, an den Bedürfnissen und Wünschen von Rauchern ausgerichtet, ein freiwillig aufzusuchendes Konsumangebot anzubieten.

Dabei gibt es derzeit massenhaft Gaststätten für Nichtraucher im Angebot. - Die Unterstützer des "Verbotsbegehrens" müssen sich deshalb schon fragen lassen, wessen "Geistes Kind" sie sind.

Dieses Begehren stellt klar eine unzulässige Ausweitung der Handlungsfreiheit von Nichtrauchern dar, die sich anmaßen, Rauchern immer und überall "anzuhängen", um dort anwesend dann ein Rauchverbot per Gesetz zu fordern - weil sie vom Passivrauch getötet würden.

Es ist müßig, darüber nachzutrauern, mit welchem "Bullshit" an "Argumenten" und von welchen Personen (die nie im Leben eine Kneipe aufsuchen würden) dieses Bevormundungsbegehren zu einem Etappenerfolg geführt wurde. Beeindruckend bleibt der messianische Eifer, mit dem die Initiatoren „die Bürger" in die Rathäuser hinein gelotst bzw. von den Altenheimen "herbei gekarrt" haben, sowie die nicht ganz uninteressante Kenntnis darüber, wie wenig die Unterschriftsleistenden - sei es aus Uninformiertheit, Oberlehrerhaftigkeit oder blankem Eigennutz - darüber nachdenken, was sie denn eigentlich tun: anderen Menschen mit staatlichen Machtmitteln deren Lebensweise zu untersagen!

Denn erstens muss kein einziger Nichtraucher vor einer Raucherkneipe geschützt werden, wenn diese als solche klar gekennzeichnet ist. Er muss schlichtweg ein solches Konsumangebot nicht annehmen.

Zweitens ist es ein explizites und verfassungsmäßig verbürgtes Grundrecht, seinen Beruf frei wählen zu dürfen. Die Enteignung der Wirte kommt noch hinzu, da diese ihr bereits investiertes Kapital ohne ihr rentables Geschäftskonzept "abschreiben" können.

Es gilt festzustellen, dass es gelungen ist, mit dem verlogenen Argument des "Schutzes" eine nicht unbeträchtliche Menge der bayerischen Bevölkerung zu mobilisieren, die "ohne mit der Wimper zu zucken" ihre Bereitschaft erklärten, anderen Bürgern deren Lebensweise zu versagen und ihre eigene aufzudrängen.

Dabei folgten sie lediglich den politischen Führern, die schon in der Vergangenheit mit massiver Medienunterstützung diesen diktatorischen Weg ebneten und die Gegenargumente mit einem "Mantel des Schweigens" unterdrückten.

Abgesegnet wurde diese politische Vorgehensweise durch ein Bundesverfassungsgericht, welches es doch tatsächlich fertig brachte, sich von einer Flut von Verfassungsbeschwerden drei Beschwerdeführer herauszusuchen, die lediglich - ohne die Rauchverbotsgesetzgebung im Bereich der Gastronomie grundsätzlich anzufechten - Ausnahmen für ihre spezifische Situation anstrebten. Diesen dann mittels eines rechtswirksamen Leitsatzes einerseits recht zu geben und gleichzeitig sich in die konträre Aussage zu versteigen, dass ein generelles Rauchverbot verfassungskonform sei - ohne jedoch in diesem (selbst ausgesuchten) Verfahren gefragt zu sein und ohne sich professionell detailliert mit den gegenüberstehenden Grundrechten der Nichtraucher (Handlungsfreiheit) vs. Berufsfreiheit, Eigentumsfreiheit (der Wirte) sowie der Handlungsfreiheit von Rauchern zu befassen.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof glänzte bis dato durch vornehme Zurückhaltung (Nichtentscheidung im Hauptsacheverfahren der vorliegenden Popularklagen) und setzt sich dadurch womöglich nicht ganz zu Unrecht "irgendwann" demselben Schicksal aus, wie es dem Bayerischen Senat infolge eines anderen erfolgreichen Volksbegehrens erging. Da es per Definition keine verfassungswidrigen Verfassungsgerichte gibt, will ich es an dieser Stelle damit belassen.

Nun ist "die Politik" wieder gefordert.

Der Bayerische Landtag hat sich jetzt mit dem erfolgreichen Volksbegehren zu befassen und kann dieses unmittelbar zum Gesetz erheben. Wird dieses nicht gemacht - und dabei kommt es ausschließlich auf die Entscheidung der Regierungsparteien CSU und FDP an - kommt es zwingend zum Volksentscheid.

In der Vergangenheit hat sich die bayerische Politik, was das Thema Rauchverbote in der Gastronomie betrifft, nicht durch besondere sachliche Kompetenz ausgezeichnet. Mittlerweile glaube ich, dass der bayerische Gesundheitsminister Söder "in der Sache fit" ist. Ob er jedoch in der Lage ist, die eigene Fraktion, sowie die der FDP, die ja ursprünglich mit der Aussage zur Landtagswahl angetreten ist, für die generelle Wahlfreiheit der Wirte einzutreten, einigermaßen geschlossen hinter sich zu bringen, wird sich zeigen.

Söder erklärte vergangene Woche zumindest öffentlich, dass es zu einem Volksentscheid kommen werde, wenn das Volksbegehren erfolgreich ist.

Sollte unser Gesundheitsminister diese Meinung nicht ändern und die Unterstützung "seines Chefs" sowie der beiden Regierungsfraktionen gewinnen können, wird etwas Hirnschmalz nötig sein, einen Erfolg versprechenden alternativen Gesetzentwurf zum Volksentscheid zu präsentieren.

Sicherlich könnten sich die politisch Verantwortlichen Arbeit ersparen, wenn sie "einfach" den bestehenden gültigen Gesetzestext dem Volksbegehren gegenüberstellen. Dies hätte aber zur Folge - und das sage ich völlig klar voraus - dass die CSU/FDP scheitert.

Denn erstens zeigt auch die derzeit gültige dritte Fassung des Gesundheitsschutzgesetzes erhebliche (strukturelle) Schwächen im Vollzug und diese ist zweitens auch ungerecht bezüglich der willkürlichen Grenzziehung von 75 m² innerhalb der getränkeorientierten Gastronomie.

Nicht nur ich (als Betroffener) würde eine solche Regelung mit den mir zur Verfügung stehenden politischen und juristischen Mitteln angreifen, sondern diese Ungleichbehandlung würde einer unweigerlich (in der Bevölkerung) geführten politischen Debatte nicht standhalten und als "Wischiwaschigesetz" gnadenlos dem generellen und damit "einfachen" Gesetzentwurf des Volksbegehrens unterliegen.

Die Regierungsparteien werden sich faktisch entscheiden müssen, ob sie dem - imho verfassungswidrigen - Volksbegehren nun Gesetzeskraft verleihen oder diesem einen ebenso einfachen und für die Bevölkerung einfach zu verstehenden Gesetzesentwurf – unter dem in der Überschrift genannten Motto - gegenüberstellen, der den Wirten der [getränkeorientierten] Gastronomie die Entscheidungsfreiheit gibt, beiden wichtigen Kundengruppen ein angenehmes und zielgruppenorientiertes Angebot bereitzustellen.

Raucher- und Nichtrauchergaststätten können nebeneinander existieren und unterschiedliche Kundenbedürfnisse bedienen!

Kennzeichnungspflicht!

Das ist einfach, nachvollziehbar und verfassungskonform!

... Und somit ein würdiger Alternativvorschlag zum Volksentscheid!

Damit wird das konkurrierende Volksbegehren als das entlarvt, was es ist: reinste Bevormundung von Wirten und Gästen!

Erwachsene, die ihrer eigenverantwortlichen Entscheidungsfreiheit (Berufsfreiheit von Wirten und individueller Lebensweise v. Gästen) beraubt werden!

-.-

„Interessante“ Zeiten. – Wie sich unser Land (und die Welt) von einer ehemals freiheits- und bürgerrechtsorientierten Sichtweise zu einem obrigkeitshandelndem „Staats-Schutz-System“ wandelt …

Euer

Raucherwirt

PS: Übrigens, Beschäftigte bewerben sich gezielt (!) in einer Gaststätte/Kneipe, kennen deren spezifische Rahmenbedingungen und bedürfen keines Zwangsschutzes (gegen ihren Willen), der dem bayerischen Landesgesetzgeber nicht einmal formalrechtlich als Gesetzgebungsbefugnis zusteht. Der Bund hat hierzu eindeutige Regelungen erlassen.

Veröffentlicht: 30.11./3.12.2009 - Letztes Update: 16. September 2023

https://www.treff.de/leben-und-leben-lassen.html

Durchgehend lecker essen:

Spielautomaten in der Pilsbar im EG:

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