Zensur Petitionsausschuss
Dieser (folgende) Beitrag wurde im Forum des Petitionsausschusses unseres Deutschen Bundestages zensiert! War er politisch nicht genehm genug?
Es sollte eigentlich auch in diesem Forum die Frage erlaubt sein, ob wir gerade auf dem Weg in eine Art Gesundheitsdiktatur (!) sind?
... wenn grundgesetzlich verbürgte Freiheitsrechte (incl. Selbstschädigungsrechte) an Orten verboten werden, an denen erfahrungsgemäß kein einziger Passivrauchvermeider geschützt werden muss!
Übrigens haben auch Angestellte das Recht auf eine freie Berufswahl und müssen nicht gegen ihren Willen zwangsgeschützt werden. In einer Raucherkneipe wird sich gezielt beworben = ist großer Unterschied zu anderen Berufsbildern, bei denen man nicht unbedingt mit Rauchen am Arbeitsplatz rechnen muss.
Wie soll mit solchen Personen umgegangen werden (dürfen), die ganz offensichtlich nicht mehr den eigenen Gesundheitsschutz, sondern die Umerziehung des "kranken" Anderslebenden zum Ziel haben?
Wollten wir dem nicht irgendwann einmal durch eine wehrhafte Verfassung entgegentreten?
Die Republik verwandelt sich - nicht nur gesetzgeberisch sichtbar und evtl. durch Urteile bestätigt (was noch abzuwarten wäre) - ganz sicher ist der Gesellschaftswandel aber dadurch sichtbar, dass es wieder en vogue ist, besserwisserisch in das Leben anderer einzugreifen, Grund- und Freiheitsrechte von ("kranken") Anderslebenden zu verwirken.
- Übrigens, ohne selbst in irgendwelchen Grundrechten eingeschränkt zu sein, wenn ein Wirt seinen Gästen das Rauchen gestattet. (Man muss nicht alle Konsumprodukte mögen.)
Eine Demokratie wird aber nicht dauerhaft überleben, wenn Gesundheitsfanatiker und Bevormundungssüchtige nur noch von einer Handvoll Juristen gestoppt werden, die im Nachhinein verfassungswidriges Handeln bestätigen.
Viel Spaß (demnächst: 2009) bei den Jahresfeierlichkeiten zu 60 Jahre Grundgesetz ... - ein Erfolg, wenn man bedenkt, dass es die DDR ja nur zu 40 Jubeljahren brachte ...
-.-
Zitat:
"ihren anspruch auf eine überlegene toleranz widerlegen sie eindrucksvoll dadurch, dass sie für sich das recht in anspruch nehmen die entscheidung treffen zu dürfen, dass ein nichtraucher in (halb-)öffentlichen bereich gefälligst zu weichen oder mitzurauchen hat. ... ich sehe nicht wie ich meine grundrechte, die ich hier aus unerfindlichen gründen noch erneut einfordern muss, in einer form auslegen könnte die es gestattet das rauchen an (halb-)öffentlichen orten zu erlauben."
Was heißt hier (halb)öffentlicher Bereich? Das ist der Knackpunkt! Wenn ich als Wirt das Rauchen in meiner Gaststätte gestatte, dann biete ich faktisch nichts anderes an, als ein Konsumprodukt, welches (hauptsächlich) an den Bedürfnissen von rauchenden Gästen ausgerichtet ist.
Eine Raucherkneipe ist aber nichts anderes, als wie tausende anderer Konsumprodukte, die im Rahmen der Freien Marktwirtschaft angeboten werden. Nichtraucherlokale sind bekanntlich nicht verboten. Sie verbieten ja auch nicht den Schweinshaxen, nur weil der Markt zu wenige gesunde fettfreie Haxn anbietet.
- Wenn Sie mehr Nichtraucherlokale wollen, dann muss das so als Gesetzeszweck benannt werden (z. B. "Gesetz zur Förderung der Verbreitung von rauchfreien Gaststätten" o. ä.).
Der Nichtraucherschutz ist auf jeden Fall durch eine einfache Kennzeichnungspflicht 100%ig gewährleistet!
Veröffentlicht: 20. Mai 2008 - Letztes Update: 15. September 2024
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