Apropos Restaurantbetreiber
Lieber [Chatpartner],
bei soviel Sympathie möchte ich es mir natürlich mit Ihnen nicht verscherzen - besonders, da es sich bei Ihnen ja um einen Landsmann aus dem "schönen" Allgäu handelt.
Es mag zwar sein, dass praktische Beispiele am besten sind - die Problematik hier ist jedoch die, dass diese praktischen Beispiele schwerlich zu beackern sind, wenn der Gesprächspartner die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort nicht kennt. Beispiele für "Geschichten" gibt's in Foren genug. Natürlich möchte ich Ihnen hier nichts unterstellen - großes Indianerehrenwort - aber es ist leider gängige Praxis in solchen Foren, "halbwahre" praktische Beispiele zu veröffentlichen.
Meine Erfahrungen mit Kneipenwirten zum gesetzlichen Rauchverbot sind gänzlich andere - unabhängig davon, ob diese einem Raucherclub betreiben oder nicht. Die sind nahezu ausnahmslos "stinkesauer", schwer frustriert, bis hin zu fast "hassähnlichen" Gefühlen in Bezug auf unsere Regierenden. Es mag vielleicht an meinem "Umgang" liegen, aber richtig glücklich sind höchstens Restaurantbetreiber, auf die ich mich bei meinen Argumenten jedoch im Regelfall nicht beziehe.
Apropos Restaurantbetreiber, wussten Sie eigentlich, dass die damalige so genannte "freiwillige Vereinbarung", welche uns Wirten öffentlich immer wieder um die Ohren gehauen wird, tatsächlich nur mit Speiserestaurant-Betreibern vereinbarte wurde und sich ausschließlich auf rauchfreie Sitzplätze in der Speisegastronomie bezog?
Quelle Bundesdrogenbeauftragte: http://www.bmg.bund.de/cln_040/nn_60...ung-DEHOGA.pdf - Link entfernt (funktioniert nicht mehr)
Damit würde übrigens gegenüber einer unaufgeklärten Bevölkerung ebenfalls die staatliche Eingriffsnotwendigkeit begründet - den Schaden haben jedoch nicht die Speiserestaurantbetreiber, sondern die (getränkeorientierten) Kneipenwirte.
Nun, Sie schreiben, dass Ihrer Meinung nach der Gesetzgeber verpflichtet sei, den Nichtrauchern mehr Freiheit zu geben und das Rauchen in Lokalen zu verbieten. - Bekanntlich sehe ich dies nicht so, da die Freiheit von Wirten und Gästen schon seit "längerem" besteht, nachfragekonform rauchfreie Gaststätten zu betreiben und zu besuchen.
Faktisch geht es bei der aktuellen Verbotsgesetzgebung um eine willkürliche Einschränkung von Wirten, Ihren Kundenbedürfnissen entsprechend eine öffentliche Raucherkneipe betreiben zu dürfen. Willkürlich deshalb, da ein solches Verbot nicht mit Nichtraucherschutzbedürfnissen begründbar ist.
Sollte ein solcher Gedankengang mit der Folge unserer aktuellen Verbotsgesetzgebung durchkommen, würde eine "Büchse der Pandora" geöffnet werden, welche unsere bürgerlichen Freiheitsrechte (inklusive Selbstschädigungsrechte - gem. § 2 Abs. 1 GG) zur Farce werden lassen. Es bedarf in einem solchen lebensunwürdigen Bevormundungsstaat lediglich ein paar Pseudowissenschaftler und einer politischen Kaste, welche die Erziehung Ihres Volkes vorantreiben. Grenzenlos! Der Volksgesundheit zuliebe!
Das Rauchen selbst sehe ich keinesfalls so einseitig und umfassend (!) schädlich, wie dies von der Propagandafabrik DKFZ der Öffentlichkeit suggeriert wird. Um den Text hier nicht zu sprengen, verweise ich auf meine früheren Ausführungen (grundsätzlich) zum Rauchen:
Wissen wir wirklich, ob individuell die Nachteile des Rauchens überwiegen?
Unsere aktuelle Forschung zum Thema Rauchen ist auf einem Auge genauso blind, wie ein (hypothetischer) Forscher, der das Autofahren "wissenschaftlich" untersuchen würde und auf Grund der wissenschaftlich festgestellten Umweltbelastungen und Toten, welche durch dieses Verkehrsmittel verursacht werden, deren Verbot fordert.
Wie auch immer, das Verbot, öffentliche Raucherkneipe betreiben zu dürfen, ist mit Nichtraucherschutzbedürfnissen nicht zu rechtfertigen.
(Antwort auf diesen Forenbeitrag - Link entfernt, da nicht mehr funktionsfähig)
Veröffentlicht: 21. Mai 2008 - Letztes Update: 15. September 2024
https://www.treff.de/restaurantbetreiber.html