Bundesregierung ebnet Weg für mehr Nichtraucherschutz

Bundesregierung ebnet - am 13.12.2006 - Weg für mehr Nichtraucherschutz (Google-Info)

... und hält sich damit nicht an die vertraglich festgelegte DEHOGA-Vereinbarung.

Der Original-Link wurde von der Bundesregierung entfernt und ist meines Wissens derzeit nicht mehr verfügbar! Es lassen sich nur noch die zeitnah veröffentlichten Pressemitteilungen über den obigen Google-Link aufrufen. Warum die Bundesregierung diesen Link entfernt hat, darüber kann jeder selbst spekulieren.

Mi, 13.12.2006

Es gebe ein "gemeinsames Grundverständnis" zwischen Bund und Ländern, dass der Nichtraucherschutz ein wichtiges Feld sei. Dies sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten der Länder in Berlin. Zuvor beschloss das Kabinett Eckpunkte für mit den Ländern abgestimmte Initiativen.
 
Merkel äußerte sich zufrieden darüber, dass die Länder mitgeteilt hätten, sich in einer Arbeitsgruppe umfassend mit dem Thema Nichtraucherschutz auseinanderzusetzen. Es würden auch Vertreterinnen und Vertreter des Bundes eingeladen, in der Arbeitsgruppe mitzuarbeiten. "Das wird der Bund natürlich gern tun."
 
Der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff erklärte, dass die Länder alles daran setzten, "einen Flickenteppich in Deutschland zu vermeiden, bei dem in einem Bundesland gänzlich andere Regelungen gelten als in einem anderen Bundesland." Deshalb werde bis Februar / März abgestimmt, was die Länder zu tun gedenken und was der Bund mache.
 

Passivrauchen gefährlich

 
"Täglich sterben mehr als 300 Menschen an den Folgen des Tabakrauchs. Jeder muss in seinem Bereich Verantwortung übernehmen und das Notwendige tun", sagte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Gemeinsam mit den Ländern wolle die Regierung einen Beschluss fassen, der beide Seiten verpflichte, in ihrem Verantwortungsbereich aktiv zu werden. Die Bundesregierung sei fest entschlossen, das, was beim Nichtraucherschutz in der Kompetenz des Bundes liege, so zügig wie möglich umzusetzen.
 
Verbraucherminister Horst Seehofer verwies auf die freiwilligen Maßnahmen, die bisher nicht erfolgreich waren. "Wir müssen heute feststellen, dass der Schutz vor Passivrauch auf diesem Wege nicht den gewünschten Erfolg hatte. Es ist auch nicht damit getan, einfach zu lüften. Passivrauchen in Innenräumen ist keine Belästigung, sondern eine ernste gesundheitliche Beeinträchtigung."
 

Die Regelungen des Bundes

 
Das heute vom Kabinett verabschiedete Eckpunktepapier hält fest, in welchen Bereichen der Bund mehr Nichtraucherschutz durchsetzen kann. Dazu gehören:
  • öffentliche Einrichtungen des Bundes (etwa Bundesbehörden und -gerichte),

  • Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz,

  • Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst des Bundes,

  • öffentliche Verkehrsmittel (etwa Eisenbahnen, Omnibusse und Straßenbahnen, Flugzeuge).
 

Appell an die Länder

 
Das Eckpunktepapier enthält auch den Appell an die Länder, in den Bereichen, für die sie Verantwortung tragen, wirksame Maßnahmen gegen das Passivrauchen zu treffen. Das gilt konkret für die landeseigenen beziehungsweise kommunalen Einrichtungen (Behörden, Kindertagesstätten, Schulen, Universitäten, Krankenhäuser, Sportstätten), aber auch für die Gaststätten. Mit der Föderalismusreform haben die Länder die Zuständigkeit für das Gaststättenrecht erhalten.
 
Gesundheitsministerin Schmidt und Verbraucherminister Seehofer setzen darauf, dass die Menschen entsprechende Regelungen, etwa in Bundesbehörden oder Zügen auch verantwortungsbewusst einhalten. Wie etwa ein Verstoß gegen Rauchverbote für Gaststätten sanktioniert werde, sei von den Ländern festzulegen, so Schmidt. 
 
Bisherige gesetzliche Maßnahmen
Umfangreiche Maßnahmen in der Prävention führt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Rahmen der Nichtraucherkampagne "rauchfrei" durch.  Das Bundesgesundheitsministerium fördert seit Juli 2005 ein Bundesmodellprojekt "Rauchfreie Krankenhäuser". Außerdem ist es maßgeblich an der Finanzierung des Kollaborationszentrums der Weltgesundheitsorganisation zur Tabakkontrolle am Deutschen Krebsforschungszentrum beteiligt. Außerdem hat die Bundesregierung eine Reihe von Gesetzen auf den Weg gebracht:

10. Dezember 2001 - Änderung des Tabaksteuergesetzes: Erhöhung der Tabaksteuer um jeweils 1 Cent pro Zigarette zum 1. Januar 2002 und 1. Januar 2003.  3. Oktober 2002 - In-Kraft-Treten der geänderten Arbeitsstättenverordnung zum Nichtraucherschutz: "Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind." 6. Dezember 2002 - In-Kraft-Treten der Tabakprodukt-Verordnung: Kernpunkte: seit 1. Oktober 2003 Warnhinweise auf Tabakerzeugnissen, seit 1. Januar 2004 herabgesetzte Höchstmengen für in Zigaretten enthaltene Schadstoffe (Nikotin, Teer, Kohlenmonoxid). 1. April 2003 - In-Kraft-Treten des neuen Jugendschutzgesetzes: Abgabeverbot von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren; bei Automaten muss ab 31. Januar 2007 durch technische Vorrichtung oder durch ständige Aufsicht sichergestellt sein, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Tabakwaren nicht entnehmen können, Werbeverbot für Tabakwaren (und alkoholische Getränke) im Kino vor 18 Uhr. 23. Dezember 2003 - Änderung des Tabaksteuergesetzes: Dreistufige Tabaksteuererhöhung um jeweils 1,2 Cent pro Zigarette zum 1. März 2004, 1. Dezember 2004 und 1. September 2005. 1. Juli 2004 - In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums: Verbot der kostenlosen Abgabe von Zigaretten (zum Beispiel zu Werbezwecken) und des Stückverkaufs von Einzelzigaretten, Festschreibung des Mindestinhaltes von Zigarettenpackungen auf 17 Zigaretten (Verbot der "Kiddy Packs"). 1. März 2005: Verabschiedung der Selbstverpflichtungserklärung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium zum Nichtraucherschutz in Gaststätten. 1. Juli 2006: verstärkter Kinder- und Jugendschutz: vom 1. Januar 2007 an werden Zigaretten an öffentlich zugänglichen Automaten nur noch mit Altersnachweis erhältlich sein. Dazu wird der Chip der zum Bezahlen notwendigen EC-Karte mit einem Jugendschutzmerkmal ausgestattet. Damit weisen die Benutzerinnen und Benutzer nach, dass sie älter als sechzehn Jahre sind.

Veröffentlicht: 13. Dezember 2006 - Letztes Update: 16. September 2023

https://www.treff.de/bundesregierung-ebnet-weg-fuer-mehr-nichtraucherschutz.html

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