Passivrauchen gefährlich
Die Regelungen des Bundes
- öffentliche Einrichtungen des Bundes (etwa Bundesbehörden und -gerichte),
- Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz,
- Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst des Bundes,
- öffentliche Verkehrsmittel (etwa Eisenbahnen, Omnibusse und Straßenbahnen, Flugzeuge).
Appell an die Länder
Umfangreiche Maßnahmen in der Prävention führt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Rahmen der Nichtraucherkampagne "rauchfrei" durch. Das Bundesgesundheitsministerium fördert seit Juli 2005 ein Bundesmodellprojekt "Rauchfreie Krankenhäuser". Außerdem ist es maßgeblich an der Finanzierung des Kollaborationszentrums der Weltgesundheitsorganisation zur Tabakkontrolle am Deutschen Krebsforschungszentrum beteiligt. Außerdem hat die Bundesregierung eine Reihe von Gesetzen auf den Weg gebracht:
10. Dezember 2001 - Änderung des Tabaksteuergesetzes: Erhöhung der Tabaksteuer um jeweils 1 Cent pro Zigarette zum 1. Januar 2002 und 1. Januar 2003. 3. Oktober 2002 - In-Kraft-Treten der geänderten Arbeitsstättenverordnung zum Nichtraucherschutz: "Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind." 6. Dezember 2002 - In-Kraft-Treten der Tabakprodukt-Verordnung: Kernpunkte: seit 1. Oktober 2003 Warnhinweise auf Tabakerzeugnissen, seit 1. Januar 2004 herabgesetzte Höchstmengen für in Zigaretten enthaltene Schadstoffe (Nikotin, Teer, Kohlenmonoxid). 1. April 2003 - In-Kraft-Treten des neuen Jugendschutzgesetzes: Abgabeverbot von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren; bei Automaten muss ab 31. Januar 2007 durch technische Vorrichtung oder durch ständige Aufsicht sichergestellt sein, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Tabakwaren nicht entnehmen können, Werbeverbot für Tabakwaren (und alkoholische Getränke) im Kino vor 18 Uhr. 23. Dezember 2003 - Änderung des Tabaksteuergesetzes: Dreistufige Tabaksteuererhöhung um jeweils 1,2 Cent pro Zigarette zum 1. März 2004, 1. Dezember 2004 und 1. September 2005. 1. Juli 2004 - In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums: Verbot der kostenlosen Abgabe von Zigaretten (zum Beispiel zu Werbezwecken) und des Stückverkaufs von Einzelzigaretten, Festschreibung des Mindestinhaltes von Zigarettenpackungen auf 17 Zigaretten (Verbot der "Kiddy Packs"). 1. März 2005: Verabschiedung der Selbstverpflichtungserklärung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium zum Nichtraucherschutz in Gaststätten. 1. Juli 2006: verstärkter Kinder- und Jugendschutz: vom 1. Januar 2007 an werden Zigaretten an öffentlich zugänglichen Automaten nur noch mit Altersnachweis erhältlich sein. Dazu wird der Chip der zum Bezahlen notwendigen EC-Karte mit einem Jugendschutzmerkmal ausgestattet. Damit weisen die Benutzerinnen und Benutzer nach, dass sie älter als sechzehn Jahre sind.