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Der nächste Akt: GSG - Version 0.3

Kennzeichnungspflicht ist "zum Schutz" (!) ausreichend!
Uneingeschränkte NR-Freiheit = faktenarmes BVerfG-Hilfskonstrukt!

Wir fordern Handlungsfreiheit für NR und Raucher(wirte)!
(z. B. Vertragsfreiheit, Grundgedanke, ...)
Raucher-& Verfassungsrechte in Altersteilzeit?
1. Verfassungsbeschwerde (Popularklage):

Auf Anfrage des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (BayVerfGH) haben wir diesem bestätigt, dass wir unsere Popularklage aufrechterhalten und auf das seit 1. August 2010 geltende Gesundheitsschutzgesetz (GSG) erweitern:
Schriftsatz v. 16. Juli 2010 - Popularklage Erweiterung (pdf)

Darüber hinaus haben wir beim BayVerfGH eine einstweilige Verfügung beantragt, mit dem Ziel, das neue GSG für den Bereich der Gastronomie - insbesondere der getränkegeprägten - außer Vollzug zu setzen:
Schriftsatz v. 21. Juli 2010 - Einstweilige Anordnung (pdf)

Kommentar zur "Shisha-Café"-Entscheidung des BayVerfGH

2. Kunstfreiheit und Rauchen

Für unser „Musical Treff – Das Leben vor dem Rauchverbot“ hat sich durch die Neufassung des GSG rechtlich keine Veränderung ergeben:
"Das Rauchverbot nach Art. 3 Abs. 1 [GSG - "in Gaststätten"] gilt nicht bei künstlerischen Darbietungen, bei denen das Rauchen als Teil der Darbietung Ausdruck der Kunstfreiheit ist" (Art. 5 Nummer 3 GSG). Dies ist nun auch der erklärte Wille des bayerischen Volkes!

Sollte sich ein Gast auf sein Grundrecht der Kunstfreiheit berufen, müssen wir nicht dagegen vorgehen. So steht es explizit im GSG. Darüber hinaus wird die Kunstfreiheit verfassungsrechtlich vorbehaltlos gewährleistet und ist gegen jegliche Einmischung öffentlicher Gewalt tabuisiert: Kunst ist, was der Künstler als Kunst bezeichnet.

In der Tradition des Experimental-Theaters (Avantgarde), dessen künstlerische Ausdrucksform es gerade ist, die Grenzen zwischen Künstlern und Publikum zu verwischen, gestatten wir es unseren Gästen in unseren Gaststättenräumlichkeiten, ihren individuellen Ausdrucksformen nachzukommen: Insbesondere das Leben nachzuspielen, wie es früher einmal war, als in Kneipen geraucht werden durfte.

Dabei ist uns durchaus bewusst, dass Kunst nicht selten die herrschenden Verhältnisse "angreift", um auf Missstände hinzuweisen. Dazu gibt es imho genug Anlass.

Wir werden sehen, wie weit dieses - auf Grund historischer Erfahrungen hoch angesiedelte - Grundrecht unserer Gäste standhält.

Darüber hinaus, inwieweit wir als „Hilfssheriff“ herangezogen werden können, unseren Gästen dieses Grund- & GSG-Recht zu versagen, wenn ausdrücklich der Volkswille das Rauchen in Gaststätten im Rahmen der Kunstfreiheit gestattet.

Bisher liegen uns keinerlei sachliche Gegenargumente der Exekutive vor.

Ja, es ist uns mit voller Ernsthaftigkeit ein Bedürfnis, "den Mächtigen"* vorzuführen, wie es früher ohne Probleme möglich war - Raucher wie Nichtraucher - gesellig beieinanderzusitzen.
(*Politikern, Verfassungsrichtern und der Mehrheit der bayerischen Bevölkerung)

In unserer Gaststätte wird die Kunstfreiheit nicht als Vorwand benutzt, sondern als gezieltes „Finger in die Wunde legen“, mit dem aufrichtigen Anspruch, auf die "Bevormundung Erwachsener" in dieser Gesellschaft hinzuweisen. Diesbezüglich sollte auf dieser Homepage (als Rahmen) genügend an Argumenten zu finden sein.

3. Die Zukunft

Wir werden sehen, ob unsere Grundrechte standhalten. Dabei ist uns durchaus bewusst, welcher neue Zeitgeist gerade einzieht und wie die Machtverhältnisse sind.

Wir vertrauen auf den Rechtsstaat und ein faires Verfahren, bei dem wir unser Konzept verteidigen und unsere Argumente darlegen dürfen.

Man kann jedenfalls von uns keinen Kotau erwarten, bevor uns einmal der Instanzenweg mit dem grundrechtsgleichen Anspruch auf rechtliches Gehör eingeräumt wird.

Robert Manz


PS (zur Wahl):

Volksentscheide machen Sinn, wenn die Bürger von Journalisten gründlich und neutral (!) über die relevanten Fakten und unterschiedlichen Argumente informiert werden. (Dies war in wesentlichen [grundrechts]relevanten Fragen nicht der Fall.)
Sowie keiner manipulativen Fragestellung ausgesetzt sind.

Ich bin grundsätzlich auch: "Für echten Nichtraucherschutz!"

Was für eine manipulative Fragestellung!!!

Man beachte auch den Gesetzestext, der - völlig unüblich für ein Änderungsgesetz - (zumindest auf der Vorderseite) das bereits Bestehende zur Abstimmung suggerierte!

Vergleichen Sie selbst den Wahlzettel (vorne, hinten) mit der Vorgängerversion (!) des GSG.

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Der "Schutz" ist jedenfalls manipulativ verlogenen, wenn er im Bereich der selbstbestimmt aufzusuchenden Gastronomieräumlichkeiten jegliche Verhältnismäßigkeit vermissen lässt!

Es war weder über Kinder in Raucherkneipen abzustimmen noch über dort beschäftigtes Personal (Bundesgesetzgebung). Welches darüber hinaus ebenfalls keines staatlichen Zwangsschutzes bedarf, wenn sie sich gezielt vor Ort bewerben (Berufsfreiheit)!
(Einen Ausrutscher erlaube ich mir, weil passend: Oder werden demnächst Puff’s verboten, weil deren Betreiber für die Hälfte der Bevölkerung kein ausreichendes Angebot bereitstellen und nicht "jeder" Frau diese Tätigkeit zuzumuten ist???)


Die ungefragt unzulässige und unbegründete politische Einflussnahme des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Zulässigkeit von "absoluten Rauchverboten im Bereich der Gastronomie" war zudem "bedauerlich".
 
2. August/28. September 2010
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Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und das von mir i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
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