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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Treff GmbH

Kuttelgasse 20, 87700 Memmingen

 

 

Allgemeine Gültigkeit:
Diese AGB gelten neben der Verwendung bei branchenüblichen Verträgen soweit möglich auch bei branchenunüblichen Verträgen, wenn Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlichen Sondervermögen die Verwendung dieser AGB zur Kenntnis gebracht wurden, bzw. durch Gewohnheiten und Gebräuche oder unter Berücksichtigung der von Treu und Glauben verkörperten Grundwerte im Geschäftsverkehr, die Möglichkeit der Kenntnisnahme vorausgesetzt werden kann. Und zwar unabhängig davon, ob der Verwender dieser AGB oder der Vertragspartner das jeweilige Angebot abgibt bzw. annimmt.

 

Auch bei sonstigen Vertragspartnern, die selbst AGB verwenden, werden unsere AGB im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Geltung gebracht.

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Wir weisen darauf hin, dass wir die AGB von Vertragspartnern (hier "Fremd-AGB" genannt), auch wenn diese AGB in jedweder Form anders oder nicht als solche ausdrücklich benannt sind, keinesfalls stillschweigend akzeptieren! Es bedarf von unserer Seite aus für jedes Rechtsgeschäft mit Vertragspartnern, die eine AGB rechtswirksam in einen mit uns zu schließenden Vertrag einbringen wollen, jeweils einer ausdrücklichen Zustimmung zu den einzelnen Vertragspunkten der Fremd-AGB bzw. zu den dort beschriebenen Übereinkünften in deren Ganzheit. Dies gilt so lange, sofern nichts Gegenteiliges in einer konkreten individuellen Vereinbarung oder beispielsweise in einem Rahmenvertrag schriftlich festgelegt wurde. Widerspruchsloses hinnehmen oder "zur Kenntnis nehmen" fremder AGB führt keinesfalls automatisch zur Akzeptierung derselben in deren Gesamtheit bzw. der einzelnen Bedingungen. Sofern wir den Fremd-AGB nicht ausdrücklich zugestimmt haben, erlangen diese keine Wirksamkeit.

 

Im Übrigen sollen für uns soweit möglich gegenüber Herstellern, Lieferanten und Dienstleistern die gesetzlichen Schutzvorschriften für Verbraucher gelten, wobei ausdrücklich als vereinbart gilt, dass der § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB im Hinblick auf die AGB unserer Geschäftspartner nicht zur Anwendung kommen soll. Der umgekehrte Fall gilt keinesfalls automatisch als vereinbart, so dass beispielsweise im Rechts- und Geschäftsverkehr gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlichen Sondervermögen auch dann diese/unsere AGB Gültigkeit erlangen, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen, bzw. anderslautendes individuell schriftlich vereinbart wurde.


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Kollision von AGB:
Verwendet ein Vertragspartner eigene AGB, die rechts- bzw. vertragswirksam wurden oder werden (sollen) und mit dieser AGB kollidieren, so hat, soweit möglich, nicht das "Prinzip des letzten Wortes" zu gelten, sondern es sollen die kollidierenden AGB in den jeweiligen Punkten oder in Gesamtheit zurücktreten und die beiderseitigen AGB(-Teilbereiche) in erster Linie als nicht vereinbart gelten, wenn das Prinzip der Kongruenzgeltung nicht greifen kann. Falls nötig, soll das dispositive Recht für den Kollisionsbereich Anwendung finden, während der Hauptvertrag ohne die strittigen AGB-Kollisionen seine Wirksamkeit beibehält, sofern nicht anderweitige Rechtsnormen, insbesondere § 306 Abs. 3 BGB, dem entgegenstehen. § 305 Abs. 2 BGB hat jedoch auch im Kollisionsfall für die Fremd-AGB Anwendung zu finden, da diese keinesfalls stillschweigend anerkannt würden. Ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung zur Fremd-AGB kann diese auch in Teilbereichen keinerlei Wirkung entfalten. Auf diese Zustimmung zur Fremd-AGB kann auch nicht durch konkludentes Handeln verzichtet werden, sondern nur durch eine entsprechende schriftliche Vereinbarung. Abwehr- und Ausschließlichkeitsklauseln, z. B. alleinige oder ausschließliche Geltung der Fremd-AGB, können ebenfalls nur durch unsere explizite schriftliche Anerkennung ihre Wirksamkeit entfalten. Auch hier gilt, dass unsererseits konkludentes Handeln allein zu keiner Wirksamkeit von Abwehr- und/oder Ausschließlichkeitsklauseln der Fremd-AGB und damit zur allgemeinen, teilweisen bzw. ausschließlichen Anerkennung der Fremd-AGB führen.

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Als zuständiges Gericht für den ersten Rechtszug ist, soweit es sich um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen bzw. ausländische Vertragsparteien handelt, der allgemeine Gerichtsstand der Treff GmbH, Memmingen, vereinbart. In den übrigen Fällen gilt dies auch für die Voraussetzungen gem. § 38 Abs. 3. Nr. 2 ZPO.

 

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Gegenüber unseren Kunden, insbesondere den Gästen der Pilsbar Treff, gelten ausdrücklich die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften ohne zusätzliche Einschränkungen.

 

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Schlussbemerkung:

Ein Vertrag wird nur unter Einbeziehung dieser AGB abgeschlossen, sofern keine konkrete individuelle Vereinbarung anderslautendes regelt und schriftlich festgelegt ist. Diese AGB gelten weiterhin bezüglich der nicht in einer solchen individuellen Vereinbarung ausgehandelten Geschäftsbedingungen.


Sollten einzelne Bestimmungen in unseren AGB (teilweise) unwirksam oder undurchführbar sein, so sind diese durch eine möglichst naheliegende gültige Bestimmung auszulegen bzw. zu ersetzen. Die weiteren Inhalte bleiben davon unberührt.

 


Verwender:

Treff GmbH (Pilsbar Treff), Kuttelgasse 20, 87770 Memmingen,

Tel.: +49 8331 4539, E-Mail: agb[at]treff.de, HP: www.treff.de

Geschäftsführer: Robert Manz und Gerlinde Kiefer
Eintrag: Amtsgericht Memmingen, HRB9110
USt-IdNr. DE182766127


 

Copyright © Treff GmbH (Robert Manz), 2009: Diese AGB sind - im Sinne des deutschen UrhG sowie internationaler Übereinkommen - urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten.

 
Es gilt  bei Vertragsschluss jeweils die aktuelle Fassung. Stand: 10. Juni 2009.
Vorherige AGB gültig bis 9. Juni 2009.
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Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und das von mir i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
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