Wahlfreiheit

Der Wunsch, dass Wirten die Wahlfreiheit (mit Kennzeichnungspflicht) gegeben wird und dafür zu werben, muss zum jetzigen Zeitpunkt nicht aufgeben werden. Was bitte soll daran „unaufrichtig“ sein, wenn ich meiner Linie treu bleibe und schreibe: „dass beide Zielgruppenangebote für Wirte ermöglicht werden.“

Ihre abwertende Bewertung, ich sei „unaufrichtig“, hätten Sie sich also verkneifen können. Welches Ziel wird von Ihrer Seite verfolgt, wenn ich mich in mindestens jedem zweiten Beitrag der Rauchverbotsbefürworter ähnlich gelagerten Unterstellungen gegenübersehe: „Wer lange genug mit Dreck beworfen wird, an dem bleibt auch was hängen!“??? Gemeinsame Strategie der Herabsetzung und Diffamierung des politischen Gegners, wenn in der Sache nicht beizukommen ist??? Ich werde auch „mal“ in der Sache falsch liegen, aber dann wäre es guter politischer Stil, das Nachtreten zu unterlassen – erst recht voreilig. Es sieht für Ihre Sache ja nicht schlecht aus.

Nun, Sie wissen, dass der Bayerische Landtag derzeit in Unterausschüssen berät und noch einmal abschließend im Landtag entscheiden muss. Und Sie wissen weiterhin von mir, dass zum jetzigen Zeitpunkt meine (politische) Forderung lautet, dem Verbotsbegehren einen ebenso einfachen Gesetzentwurf entgegenzustellen. Es gibt gute Gründe dafür und die CSU/FDP würde einen „Quantensprung“ machen, wenn Sie aktiv politisches Rückgrat zeigt und sich nicht in „pilatus‘scher“ Manier in Passivität zurückzieht: „Das Volk möge entscheiden.“ Innerhalb der getränkeorientierten Gastronomie – mit der künstlichen Grenzziehung, so dass in der einen im Hauptgastraum (an der Theke) geraucht werden kann und in der anderen nicht – sehe ich nun mal Ungerechtigkeiten.

Wir werden sehen. Noch ist nichts ausgeschlossen und voreilig zurückzunehmen. Danach wird abzuwägen sein. Und ich räume Ihrer Seite wirklich gute Chancen ein, die Ungleichbehandlungen beim bestehenden Gesetz „anzuprangern“ und deshalb für die „einfache Lösung“ zu werben. Argumente dafür habe ich selbst nicht wenige geliefert und juristisch – nicht abschließend - angefochten. Es ändert auch nichts an meiner Geradlinigkeit und einer später erforderlichen (abwägenden) Positionierung zum Entscheid. Die juristischen Möglichkeiten werde ich selbstverständlich für meine Kneipe einsetzen, solange noch Hoffnung besteht. Daran sollte nicht Verwerfliches sein.

Veröffentlicht: 8. März 2010 - Letztes Update: 16. September 2023

https://www.treff.de/wahlfreiheit.html

Durchgehend lecker essen:

Spielautomaten in der Pilsbar im EG:

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