Vollzugshinweise zur Kennzeichnungspflicht!

Diese Gedanken sind wirklich nur für "Insider" zur Diskussionsgrundlage:
Wenn Sie als Volksvertreter (unbedingt) wollen, dann kann noch bei Monopolbetrieben - wie Festzelten oder Discos - die zusätzliche Vorschrift eingeführt werden, dass mind. 30 % der Fläche rauchfrei gehalten werden müssen*. Die rechtliche Begründung für diesen Zusatz-Eingriff ergibt sich aus dem Monopolstatus dieser Betriebe.

[*Hier dürfen Sie dann noch etwas detaillierter werden, z. B. dass der Betreiber durch geeignete räumliche oder technische Maßnahmen dafür Sorge zu tragen hat, dass diese Bereiche rauchfrei gehalten werden müssen, incl. Zugang zu den Sanitäranlagen - aber bitte übertreiben Sie`s nicht mit den möglichen Gefahren des Passivrauches. - Derzeit müssen auch NR durch die "Rauchschwaden" der auf dem Gehweg vor Kneipen stehenden Raucher.]

Bei der Kennzeichnung empfehle ich übrigens nur zwei klare Zeichen - einem Wirt, der das Rauchen gestattet, bleibt es nämlich unbenommen, neben dem Rauchersymbol auch für seine Nichtraucherbereiche zu werben (ohne dass dafür bestimmte staatliche Kriterien für ein Mischsymbol festgelegt werden müssten, welche wieder nur zu unsäglichen Diskussionen führen würden.)

Bezüglich des Arbeitsschutzes hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz wahrgenommen und in Art. 5, Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung geregelt. Zustimmungspflicht der Beschäftigten kann vom Bund jederzeit gesetzgeberisch ergänzt werden.

Haben Sie Vertrauen in unsere Freie Marktwirtschaft!

Die Kennzeichnungspflicht hilft Angebot und Nachfrage zu regeln - und Sie haben im Landtag wieder die Zeit, sich wichtigeren Dingen zu widmen!

Veröffentlicht: 28. Juni 2010 - Letztes Update: 16. September 2023

https://www.treff.de/vollzugshinweise.html

Durchgehend lecker essen:

Spielautomaten in der Pilsbar im EG:

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