Sucht

@[Internet-Chatpartner]

Es geht nicht um Ihr Recht als ... Süchtiger ... Es geht darum, dass diese spezielle Form der Sucht Unbeteiligte schädigt.

Zitat [von Internet-Chatpartner] (2007)

Ich will hier kurz auf zwei Begriffe eingehen: "Sucht" und "Unbeteiligte".

Rauchen ist an sich keine Sucht! Das mag Sie auf den ersten Blick brüskieren, doch es ist lediglich ein Genussmittel, genauso wie Alkohol trinken oder (nichtstofflich) Fernsehen schauen, arbeiten, etc. . Viele menschliche Verhaltensweisen (incl. Sex ;-) ) können einen Suchtcharakter entwickeln. Verkürzt dargestellt hat dies damit zu tun, dass das menschliche Belohnungssystem (durch entsprechende Hormonausschüttungen) positive Gefühle beim Konsumenten hervorruft, welche gerne erneut erlebt werden wollen. Aber wem sag ich das, Herr Doktor - ups, ich bin kein Arzt (aber, mit Verlaub: ausgebildeter Suchtkrankenhelfer - und dann noch Wirt - geschockt? ;-) )

[Nachtrag: Es werden die positiven - entspannenenden - Eigenschaften von "Giften" für den menschlichen Körper nahezu völlig negiert. Zu leicht werden die individuellen körperlichen Bedürfnisse (und Verhaltensweisen) als "Fehlprogrammierung" abgetan. - Die individuellen "Ursachen zu bearbeiten", welche zu solchen Körperbedürfnissen führen, bleibt unbenommen. - Der menschlich erlernte Umganz mit "Giften" ist durchaus mit dem menschlich erlernten Umgang mit "Feuer" zu vergleichen. - Die positiven Möglichkeiten, die sich daraus ergeben, den Körper "ruhig zu stellen", werden nahezu völlig ausgeblendet. - Das zurückliegende 20. Jahrhundert "sprühte" geradezu von der geistigen Schaffenskraft "der Raucher".]

Selbstverständlich sind nicht alle Menschen gleich. So habe ich "gehört", dass es Leute geben soll, die wahre (positive) Adrinalinausschüttungen beim Joggen bekommen sollen, was ich nun überhaupt nicht nachvollziehen kann ;-). Mir persönlich werden Raucher zu schnell mit Süchtigen gleichgestellt. Da Sucht eine "anerkannte" Krankheit darstellt, sollte man etwas vorsichtig damit sein, nur weil jemand andere Verhaltensweisen an den Tag legt, die für einen selbst unverständlich erscheinen, diesen vorschnell als Kranken (Süchtigen) zu bezeichnen.

In meiner vorhergehenden Ausführung habe ich das Rauchen als "keine verbotene Handlung" bezeichnet, die von den Bürgern dieses Landes vorgenommen werden darf. Bei dem vorgelegten Gesetzentwurf geht es ganz eindeutig nicht um Suchtprävention - wie gesagt, das wäre ein anderes Thema (dem ich mich gerne auch stellen würde) - sondern schlichtweg um den Schutz von Nichtrauchern.

Wo muss nun ein Nichtraucher geschützt werden?: Überall dort, wo er sich seinen rauchenden Mitmenschen nicht entziehen kann, z. B. wenn er Behörden aufsucht, wenn er öffentliche Verkehrsmittel benutzt, ... - alles in Ordnung, aber der allerletzte Ort, wo ein Nichtraucher geschützt werden muss, ist in einer ausgewiesenen klar gekennzeichneten Rauchergaststätte.

Er - der gemeine [kommt von allgemein ;-)] Nichtraucher - muss nämlich schlichtweg (als "Unbeteiligter") dort nicht hin(ein).

Genauso wenig muss kein lärmempfindlicher Mensch in eine Disco [und auf leise Musik bestehen], - verzeihen Sie mir, das muss jetzt einfach sein - keine Emanze in den P*** [und die dort vorherrschende Frauenverachtende Kleiderordnung bemängeln, weil sie dabei Bauchweh bekommt], kein Nichtschwimmer ins Schwimmbecken [und auf eine max. Wassertiefe von 120 cm bestehen] und und und .

Das habe ich damit gemeint, dass es in diesem Land doch möglich sein muss, kundenspezifisch ein legales Gewerbe zu betreiben: ein Raucherlokal! Sie gehen doch als Tierarzt (mein Klischee) auch in keinen lauten Hardrockschuppen?! Oder wollen vom Gesetzgeber dem Wirt vorschreiben lassen, dass dieser die Musik leiser (maximaler db-Wert) spielen und durch weniger belästigende Songs ersetzen soll. Nein, sie gehen da - u. U. - einfach nicht rein - und das ist völlig in Ordnung. Warum soll das gleiche nicht bei Rauchergaststätten funktionieren?

Das derzeit geplante Gesetz entspricht nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Im Grundgesetz verbürgte Freiheitsrechte werden ohne Not beschnitten. Der Nichtraucherschutz ist durch das mildere Mittel einer einfachen Kennzeichnungspflicht von Rauchergaststätten zu gewährleisten. Daraus folgt - wenn das Gesetz so verabschiedet wird - : es ist - jaaa, meiner (!) Meinung nach - verfassungswidrig!

Schaun wir mal, ob unser Grundgesetz das Landesrecht "bricht"?! ... und ob nicht doch Raucher- und Nichtraucherkneipen nebeneinander bestehen können?!

Veröffentlicht: 12. November 2007 - Letztes Update: 16. September 2023

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Durchgehend lecker essen:

Spielautomaten in der Pilsbar im EG:

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