Reaktion auf's Urteil des BVerfG zum Rauchverbot

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden und stellt in seiner Urteilsbegründung vom 30. Juli 2008 fest, dass es für Nichtraucher ein Recht gibt,

in Gaststätten rauchfreie Räume zu finden, ... um uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben ... teilnehmen zu können.

Bundesverfassungsgericht[fett von mir] (30. Juli 2008, Urteil, Randnummer [Rn] 102)

In diesem Zusammenhang stellt das BVerfG "genauer" als angeblich hinreichend bewiesene Tatsache fest, dass es

keine ausreichenden Möglichkeiten für Nichtraucher gibt, in Gaststätten rauchfreie Räume zu finden

Bundesverfassungsgericht[fett von mir] (30. Juli 2008, ebda)

Eine fundamental einseitige Bevorzugung der einen Bevölkerungsgruppe (Nichtraucher) zum lebenseinschneidenden Nachteil der Raucher(wirte)!

Woher weiß das BVerfG, dass das rauchfreie Angebot nicht "ausreichend" sei??? Wird denn das bestehende NR-Angebot überhaupt schon von dieser bevorzugten Bevölkerungsgruppe angenommen??? Ich meine nein - nicht mal dieses!

-.-

Für mich entscheidend ist die Art und Weise, wie das Gericht mit der Tatsache umgeht, dass es eine bewusste und freie Entscheidung unserer Kunden ist, unser Lokal zu betreten.

Es ist bekanntlich jedem Bürger erlaubt (abgesichert durch Art. 2 Abs. 1 GG - Allgemeine Handlungsfreiheit) auch Handlungen vorzunehmen, welche möglicherweise Gefahren in sich bergen.

So, wie es die bewusste Entscheidung eines Rauchers ist, eine Schachtel Zigaretten zu öffnen und zu rauchen, ist es ebenfalls eine bewusste Entscheidung unserer Kunden, unsere klar an der Eingangstüre gekennzeichnete Raucherkneipe zu betreten! ...

... Fortsetzung hier! - Meine Reaktion auf das Urteil des BVerfG!

Euer
Robby Manz

Veröffentlicht: 31. Juli 2008 - Letztes Update: 16. September 2023

https://www.treff.de/reaktion-aufs-bverfg-urteil.html

Durchgehend lecker essen:

Spielautomaten in der Pilsbar im EG:

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