Kennzeichnungspflicht

Mir scheint, als hätten wir unsere unterschiedlichen Positionen erschöpfend klar gemacht! Mir geht es um die Freiheitsrechte der Raucher und Ihnen darum, dass NR nicht (faktisch durch die Raucher) vom gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt werden.

Nun glaube ich, dass dies nach einer Kennzeichnungspflicht nicht der Fall wäre. Erst durch die Kennzeichnungspflicht weiß der Verbraucher ganz genau, welche Lokalität in seiner Stadt seine Bedürfnisse erfüllt.

Es wurde auch nie durch den Gesetzgeber versucht, (zunächst) mit dem mildesten Mittel der Kennzeichnungspflicht „zu beginnen“, um festzustellen, wie viel Nichtraucherangebote wirklich (!, nicht nur subjektiv empfunden) existieren.

– Wenn dann (!!!) auf Grund von objektiv ermittelbaren Daten klar erkennbar festgestellt würde, dass es für das Bedürfnis der NR zu wenig Gastronomieangebote gibt, könnte man sich über ein „Gesetz zur Verbreitung rauchfreier Gaststätten“ Gedanken machen. – Mit einer völlig anderen (!) Zielsetzung und Förderbedingungen, als dies beim GSG scheinheilig vorgegeben wird.

(So könnte z. B. – wenn es ein gastronomisches „Grundbedürfnis“ der Bevölkerung gibt, auf NR-Gaststätten beim Verkauf von alkoholfreien Getränken und Speisen der ermäßigte Grundbedürfnisse-Steuersatz [7% MwSt.] angewendet werden, so wie in Supermärkten, Tankstellen, Metzgereien, Bäckereien, … auch. Wer Ökostrom und Biodiesel fördern kann, sollte dieses im Zweifelsfalle auch gesetzgeberisch bei NR-Gaststätten hinbekommen.)

Meine Einschätzung ist aber – insbesondere auch nach dieser ganzen gesellschaftlichen Debatte -, dass beide Kundenbedürfnisse – die von Rauchern wie NR – auf Grund der Gesetzmäßigkeiten der „freien Marktwirtschaft“ und einer klaren „Produktkennzeichnung“ (ganz wichtig!) von der Gastronomie marktgerecht befriedigt würden.

Erst die Kennzeichnungspflicht ermöglicht dem Verbraucher die zielgerichtete Auswahlmöglichkeit! Die Lokalzeitungen würden`s im Sinne eines „Gastrospiegels“ aufgreifen – glauben Sie mir!

- Mir erschließt sich einfach nicht, dass sich von den Antis keiner berufen fühlt, haufenweise „Kohle“ zu machen, indem er mit der frischesten aller Frischluftkneipen wirbt.

-.-

Es besteht nun aber eine Gefahr, dass wir uns im Kreise bewegen. Und dieser „Gefahr“ möchte ich etwas vorbeugen, denn:

Nichts ist häufiger, als dass am Ende eines Streits beide Gegner um die Wette Unsinn reden." - Ferdinando Galiani

In diesem Sinne möchte ich mich vorübergehend aus der Debatte ausklinken und mich bei Ihnen für den „Gedankenaustausch“ bedanken. Ich glaube, dieser hat mich wieder ein Stück „fitter“ gemacht, mich im Rahmen meines Verfahrens durchzusetzen.

So, nun darf ich für die nächsten vier Wochen noch ein kleinwenig Neid „provozieren“, indem ich mich auf meine Südamerika-Kreuzfahrt um Kap Hoorn absetze.

Sie wissen ja, vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand! ;-) Schaun mer mal …

Veröffentlicht: 10. Februar 2008 - Letztes Update: 16. September 2023

https://www.treff.de/kennzeichnungspflicht.html

Durchgehend lecker essen:

Spielautomaten in der Pilsbar im EG:

Magie_4