Gesetzgebungskompetenz

Bei jedem gefährlichen Beruf werden die Gefahren so weit wie möglich gebannt; soweit sie vermeidbar sind. Alle erdenklichen technischen Sicherheitsmaßnahmen kommen zum Einsatz, damit es zu keinen Unfällen der Beschäftigten kommt. manches Risiko lässt sich dabei natürlich nicht vermeiden. Passivrauchen ist vermeidbar! Man muss hier immer wieder argumentieren wie mit Kleinkindern; Wahnsinn.

[Chat-Partner] (2009)

Die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer beinhaltet eindeutig NICHT den Regelungsauftrag des "Schutzes" vor Passivrauch am Arbeitsplatz.

In der Arbeitsstättenverordnung hat der Bund dies geregelt. Vielfache Vorstöße scheiterten, über die zuständige Bundesebene auf diesem Wege ein Rauchverbot in Kneipen einzuführen. Dies wurde hier auch schon mehrfach festgestellt. Zum Beispiel hier[Link entfernt, da nicht mehr funktionsfähig].

Im Übrigen werden wir doch wohl nicht so weit gehen wollen, dass alles, was (angeblich) vermeidbar ist, den Bürgern auch staatlicherseits verboten werden sollte.

Dies ist das Grundproblem bei den Gedankengängen, welche dieser Verbotspolitik zu Grunde liegt.

Man glaubt, die "Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben" und rechtfertigt dadurch die Eingriffe in das Leben anderer. In unserem Fall den Betrieb und Besuch einer öffentlichen Rauchergaststätte - die nun wirklich keinen einzigen Passivrauchvermeider auch nur annähernd belästigt.

Die aktuellen "wissenschaftlichen" Studien zum Thema Rauchen widmen sich übrigens diesem Thema mit einem Tunnelblick, der dem eines (fiktiven) Wissenschaftlers gleicht, der die Vor- und Nachteile eines Autos an den von diesem produzierten Schadstoffen detailliert untersucht und seinen Fokus lediglich darauf legt, was am Auspuff rauskommt.

Rauchen ist der Umgang mit Giften - keine Frage. Es gibt viele Menschen, die einen Teil ihrer Lebenszeit rauchen wollen. Dies beginnt meist dann, wenn ihre Körper in der Lage sind, mit diesen Giften umzugehen und endet - viel zu oft unterschätzt - völlig freiwillig und ohne externen Druck bei fortgeschrittenem Lebensalter.

"Dazwischen" wird den Rauchern eingehämmert, sie seien süchtig, weil sie offensichtlich ein körperliches Bedürfnis danach haben, welches nicht oder nur schwer durch den "rationalen Geist" unterdrückt werden kann.

Dem "Homo Erectus" wäre vor 1,5 Millionen Jahren der Gebrauch von Feuer sicherlich verboten worden, wenn es damals schon "wissenschaftliche" Studien (heutigen Ausmaßes) gegeben hätte, die ihm mit wissenschaftlicher Präzision dargelegt hätten, dass der Umgang mit diesem brandgefährlichen Stoff zu Gesundheitsschäden und Toten führt! (Man hätte ihm eingetrichtert, dass das Leben auch ohne Feuer völlig natürlich ist und ganz einfach geht, was die vielen anderen Tiere ja auch bewiesen.)

Mein Plädoyer geht einzig und allein in die Richtung, dass in einer freien Gesellschaft es den Bürgern auch weiterhin erlaubt sein muss (nicht anerkannte) Risiken einzugehen. Ebenfalls berufliche.

Sei es auch nur, durch "Versuch und Irrtum" ihren eigenen Lebensweg zu gehen. Man kann nicht davon ausgehen, dass "die anderen" zu dumm seien, das Richtige zu tun. Ansonsten hätten "diese" es wohl bis zum heutigen Tage nicht geschafft, sich unter den gnadenlosen Naturgesetzmäßigkeiten der Evolution bis zum heutigen Tage fortzupflanzen und weiterzuentwickeln.

Vermeidbar ist es jedenfalls - in aller Regel - für einen Passivrauchvermeider, eine Raucherkneipe aufzusuchen! -.- Zu "[Chat-Partner's] Marktversagen" habe ich mich schon mal geäußert [Link entfernt, da nicht mehr funktionsfähig]:

Selbst wenn man aber unterstellt, dass tatsächlich ein "Marktversagen" stattfindet und Nichtraucher unfähig sind, für Ihresgleichen ein Angebot an rauchfreier Gastronomie auf die Beine zu stellen, ist es meiner Meinung nach unzulässig, den schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheitsrechte der Wirte ( - wurde übrigens tatsächlich vom BVerfG so bestätigt [RN 122] - ) zu rechtfertigen.
Es wird eben gerade nicht der Gesundheitsschutz für den Eingriff in die Berufsfreiheit (und Eigentumsfreiheit) herangezogen, sondern ein allgemeines "Handlungsfreiheitsrecht", "uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können."
Das BVerfG geht in seiner Urteilsbegründung dann aber nicht mehr auf diesen Sachverhalt ein und hat ihn als zentrale Voraussetzung schlichtweg "übersehen" und nicht näher begründet.
Da jedoch rauchfreie Sitzplätze in der Gastronomie angeboten wurden und diese auch nicht von Nichtrauchern überlaufen waren und auch kein anderes belegbares Zahlenmaterial vorliegt, dass die Nachfrage nach rauchfreier Gastronomie größer war, als das tatsächliche Angebot, hängt die Aussage des Verfassungsgerichtes, um in die Grundrechte der Wirte eingreifen zu können, völlig in der Luft.

Raucherwirt

Veröffentlicht: 19. April 2009 - Letztes Update: 16. September 2023

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Durchgehend lecker essen:

Spielautomaten in der Pilsbar im EG:

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