Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Treff GmbH
Kuttelgasse 20, 87700 Memmingen
Allgemeine Gültigkeit:
Diese AGB gelten neben der Verwendung bei branchenüblichen Verträgen soweit
möglich auch bei branchenunüblichen Verträgen,
wenn Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem
öffentlichen Sondervermögen die Verwendung dieser AGB zur Kenntnis gebracht
wurden, bzw. durch Gewohnheiten und Gebräuche oder unter Berücksichtigung
der von Treu und Glauben verkörperten Grundwerte im Geschäftsverkehr, die
Möglichkeit der Kenntnisnahme vorausgesetzt werden kann. Und zwar
unabhängig davon, ob der Verwender dieser AGB oder der Vertragspartner das
jeweilige Angebot abgibt bzw. annimmt.
Auch bei sonstigen Vertragspartnern, die selbst AGB verwenden, werden unsere
AGB im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Geltung gebracht. Wir weisen darauf hin, dass wir die
AGB von Vertragspartnern (hier
"Fremd-AGB" genannt), auch wenn diese AGB in jedweder Form anders
oder nicht als solche ausdrücklich benannt
sind,
keinesfalls stillschweigend akzeptieren! Es bedarf von unserer Seite aus für
jedes Rechtsgeschäft mit Vertragspartnern, die eine AGB rechtswirksam in
einen mit uns zu schließenden Vertrag einbringen wollen,
jeweils einer ausdrücklichen Zustimmung zu den einzelnen Vertragspunkten der
Fremd-AGB bzw. zu den dort beschriebenen Übereinkünften in deren
Ganzheit. Dies gilt so lange, sofern nichts Gegenteiliges in einer konkreten
individuellen Vereinbarung oder beispielsweise in einem
Rahmenvertrag schriftlich festgelegt wurde.
Widerspruchsloses hinnehmen oder "zur Kenntnis nehmen" fremder AGB führt keinesfalls automatisch zur
Akzeptierung derselben in deren Gesamtheit bzw. der einzelnen Bedingungen. Sofern wir den Fremd-AGB nicht
ausdrücklich zugestimmt haben, erlangen diese keine Wirksamkeit. Im Übrigen sollen für uns
soweit möglich gegenüber
Herstellern, Lieferanten und Dienstleistern
die gesetzlichen Schutzvorschriften für Verbraucher gelten, wobei
ausdrücklich als vereinbart gilt, dass der § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB im
Hinblick auf die AGB unserer Geschäftspartner nicht zur Anwendung kommen
soll. Der
umgekehrte Fall gilt keinesfalls automatisch als vereinbart, so dass
beispielsweise im Rechts- und Geschäftsverkehr gegenüber einem Unternehmer,
einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem
öffentlichen Sondervermögen auch dann diese/unsere AGB Gültigkeit
erlangen, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen, bzw. anderslautendes
individuell schriftlich vereinbart wurde.
Gegenüber unseren Kunden,
insbesondere den Gästen der Pilsbar Treff, gelten ausdrücklich die
gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften ohne zusätzliche Einschränkungen.
Treff GmbH (Pilsbar Treff), Kuttelgasse 20, 87770
Memmingen, Tel.: +49 8331 4539, E-Mail: agb[at]treff.de, HP:
www.treff.de Geschäftsführer: Robert Manz und Gerlinde Kiefer Copyright © Treff GmbH (Robert Manz), 2009: Diese
AGB sind - im Sinne des deutschen UrhG sowie internationaler Übereinkommen -
urheberrechtlich geschützt.
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Kollision von AGB:
Verwendet ein Vertragspartner eigene AGB, die rechts- bzw. vertragswirksam
wurden oder werden (sollen) und mit dieser AGB kollidieren, so hat, soweit möglich, nicht das "Prinzip des
letzten Wortes" zu gelten, sondern es sollen die kollidierenden AGB in den
jeweiligen Punkten oder in Gesamtheit zurücktreten und die beiderseitigen
AGB(-Teilbereiche) in erster Linie als nicht vereinbart gelten, wenn das
Prinzip der Kongruenzgeltung nicht greifen kann. Falls
nötig, soll das dispositive Recht für den Kollisionsbereich Anwendung finden,
während der Hauptvertrag ohne die strittigen AGB-Kollisionen seine Wirksamkeit
beibehält, sofern nicht anderweitige Rechtsnormen, insbesondere § 306 Abs. 3
BGB, dem entgegenstehen. § 305 Abs. 2 BGB hat jedoch auch im Kollisionsfall für die
Fremd-AGB Anwendung zu finden, da diese keinesfalls stillschweigend
anerkannt würden. Ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung zur Fremd-AGB kann diese
auch in Teilbereichen keinerlei Wirkung entfalten. Auf diese Zustimmung zur
Fremd-AGB kann auch nicht durch konkludentes Handeln verzichtet werden,
sondern nur durch eine entsprechende schriftliche Vereinbarung. Abwehr- und
Ausschließlichkeitsklauseln, z. B. alleinige oder ausschließliche Geltung
der Fremd-AGB, können ebenfalls nur durch unsere explizite schriftliche
Anerkennung ihre Wirksamkeit entfalten. Auch hier gilt, dass unsererseits
konkludentes Handeln allein zu keiner Wirksamkeit von Abwehr- und/oder
Ausschließlichkeitsklauseln der Fremd-AGB und damit zur allgemeinen,
teilweisen bzw. ausschließlichen Anerkennung der Fremd-AGB führen.
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Schlussbemerkung:
Verwender:
Eintrag: Amtsgericht Memmingen, HRB9110
USt-IdNr. DE182766127